Beschluss: einstimmig beschlossen

Der Gemeinderat beschließt einstimmig:

 

  1. Der im Flurkartenausschnitt gekennzeichnete öffentliche Weg Flst. 1030/5, Gemarkung Vorderweißbuch Flur Streich, ist für den öffentlichen Verkehr entbehrlich. Die Fläche wird deshalb gemäß § 7 Abs. 1 StrG eingezogen und verliert die Eigenschaft eines öffentlichen Weges. Widerrufliche Sondernutzungen entfallen.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, die Vermessung in Auftrag zu geben.

 


Zu diesem Tagesordnungspunkt liegt die Sitzungsvorlage 447/2018 vor. Die Vorlage ist Bestandteil des Protokolls.