Der Gemeinderat beschließt einstimmig:
- Die im Flurkartenausschnitt
gekennzeichnete Teilfläche der öffentlichen Straße Flst. 501, Forchenstraße
auf Gemarkung Steinach, ist für den öffentlichen Verkehr entbehrlich. Die
Fläche wird deshalb gemäß § 7 Abs. 1 StrG eingezogen und verliert die
Eigenschaft eines öffentlichen Weges. Widerrufliche Sondernutzungen
entfallen.
- Die Verwaltung wird beauftragt, die
Vermessung in Auftrag zu geben.
Auf die Sitzungsvorlage 452/2018 wird verwiesen. Die Vorlage ist Bestandteil des Protokolls.