Beschluss: einstimmig beschlossen

Der Gemeinderat beschließt einstimmig:

 

  1. Die im Flurkartenausschnitt gekennzeichnete Teilfläche der öffentlichen Straße Flst. 501, Forchenstraße auf Gemarkung Steinach, ist für den öffentlichen Verkehr entbehrlich. Die Fläche wird deshalb gemäß § 7 Abs. 1 StrG eingezogen und verliert die Eigenschaft eines öffentlichen Weges. Widerrufliche Sondernutzungen entfallen.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, die Vermessung in Auftrag zu geben.

 


Auf die Sitzungsvorlage 452/2018 wird verwiesen. Die Vorlage ist Bestandteil des Protokolls.