Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 2, Enthaltungen: 1

Mit 9 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen und 1 Enthaltung fasst der Bau- und Umweltausschuss folgenden Beschluss:

 

  1. Der Bau- und Umweltausschuss sieht vorerst vom Verkauf der Gemeindefläche, auf der die Mauer errichtet wurde, ab.
  2. Die Verwaltung wirkt darauf hin, dass die Mauer komplett zurückgebaut wird.
  3. Die Gemeinde kann nach Beseitigung der Gabionenwand in Abstimmung mit dem Grundstückseigentümer nach einer einvernehmlichen Lösung bezüglich der Vorplatzgestaltung suchen, bei der aber dem Gleichbehandlungsgrundsatz der Gemeinde Rechnung getragen wird.

 


Auf die Sitzungsvorlage 114/2018 wird verwiesen. Die Vorlage ist Bestandteil des Protokolls.

 

Bauamtsleiter Rabenstein erläutert den Sachverhalt ausführlich anhand der Planunterlagen.

 

Der Vorsitzende ergänzt, dass der tatsächliche Straßenausbau nicht identisch mit der Grundstücksgrenze ist. Die Gabionenmauer wurde daher sicherlich in Unkenntnis der tatsächlichen Grundstücksgrenzen errichtet. Gleichzeitig tut sich der Vorsitzende schwer damit, die Gemeindefläche zu verkaufen, da damit ein Präzedenzfall für eine direkte Bebauung an öffentlichen Verkehrsflächen geschaffen wird.

 

Die SPD offene Liste kann nach Aussagen von Gemeinderat Moser einem Verkauf der Gemeindefläche nicht zustimmen. Für den Bauherrn tut es ihm zwar leid, doch ist es dessen eigenes Verschulden, sich nicht über den tatsächlichen Verlauf der Grundstücksgrenze kundig gemacht zu haben.

 

Für Gemeinderat Hägele suggeriert die Kandel, dass die öffentliche Fläche bis hierher geht.

 

Gemeinderat Haller verweist auf die Grundstücke in der Rosenstraße, deren Dunglegen auch in den öffentlichen Straßenbereich hineinragen. Hier wurden seiner Auffassung nach bereits Präzedenzfälle geschaffen.

 

Bürgermeister Friedrich entgegnet, dass es sich in Öschelbronn um einen historischen Ortskern mit einer mehr als 100 Jahre bestehenden Bebauung handelt, daher hinkt dieser Vergleich. Zudem lassen die dortigen Anlagen aufgrund ihrer geringen Höhe das Parken direkt an der Grundstücksgrenze zu.

 

Gemeinderat Haller weist darauf hin, dass es in Steinach in der Forchenstraße früher auch Dunglegen gab.

 

Zu einer weiteren Anfrage von Gemeinderat Haller teilt der Vorsitzende mit, dass die Forchenstraße nach heutigem Stand nicht weiter ausgebaut werden soll.

 

Gemeinderat Klenk missfällt, dass der Bauherr zuerst Fakten geschaffen hat und diese im Nachhinein dann erst bereinigen will.

 

Gemeinderat Walter weist darauf hin, dass die ursprüngliche Begrenzung mit einem Zaun an derselben Stelle stand. Lediglich in der Höhe war ein Unterschied. Aus seiner Sicht wäre ein Verkauf der Gemeindefläche möglich.

 

Gemeinderat Moser ist der Auffassung, dass die Fläche nicht verkauft werden sollte. Außerdem sollte der ursprüngliche Zustand wieder hergestellt werden.

 

Der Vorsitzende schlägt folgenden Beschlussvorschlag vor:

  1. Der Bau- und Umweltausschuss sieht vorerst vom Verkauf der Gemeindefläche, auf der die Mauer errichtet wurde, ab.
  2. Die Verwaltung wirkt darauf hin, dass die Mauer komplett zurückgebaut wird.
  3. Die Gemeinde kann nach Beseitigung der Gabionenwand in Abstimmung mit dem Grundstückseigentümer nach einer einvernehmlichen Lösung bezüglich der Vorplatzgestaltung suchen, bei der aber dem Gleichbehandlungsgrundsatz der Gemeinde Rechnung getragen wird.