Der Bau- und Umweltausschuss beschließt einstimmig:
1.
Das
gemeindliche Einvernehmen zu dem Bauantrag gemäß § 36 Abs. 1 BauGB in
Verbindung mit § 34 Abs. 1 BauGB wird erteilt.
2.
Die
Gemeinde stimmt dem Vorhaben auch als Angrenzer an das Baugrundstück zu.
Anhand der Sitzungsvorlage 115/2018, die Bestandteil des Protokolls ist, erläutert Bauamtsleiter Rabenstein den Sachverhalt.