Der Bau- und Umweltausschuss beschließt einstimmig:
1.
Das
gemeindliche Einvernehmen zu dem Bauantrag gemäß § 36 Abs. 1 BauGB in
Verbindung mit § 34 Abs. 1 BauGB wird erteilt.
2.
Die
Gemeinde stimmt dem Vorhaben auch als Angrenzer an das Baugrundstück zu.
Auf die Sitzungsvorlage 116/2018, die Bestandteil des Protokolls ist, wird verwiesen.
Bauamtsleiter Rabenstein erläutert den Sachverhalt anhand der Planunterlagen ausführlich.
Gemeinderat Moser ist erfreut darüber, dass die Bebauung - nach Abbruch des Schuppens - nicht bis zur Steinach geht.
Der Vorsitzende weist darauf hin, dass die Hochwasserproblematik im Vorfeld abgeklärt wurde.