Der Gemeinderat nimmt dies zur Kenntnis.

 


Der Vorsitzende beantwortet nachfolgend eine Anfrage von Gemeinderat Walter aus der letzten Gemeinderatssitzung am 23.10.2018. Bei der Beratung des Forstbetriebsplans 2019 für den Kommunalwald Berglen trat die Frage auf, weshalb der Holzeinschlag von 2014 bis 2019 jeweils über 100% des jährlichen Hiebssatzes gemäß der Forsteinrichtung liegt und ob der Holzeinschlag in den restlichen Jahren bis 2023 entsprechend reduziert wird, um dies auszugleichen. Herr Röhrs vom Staatlichen Forstamt hat mitgeteilt, dass es verschiedene Ursachen für die Überschreitung des von der Forsteinrichtung festgelegten Hiebsatzes gibt. Dies sind im Folgenden:

Regelmäßige Waldankäufe ohne Berücksichtigung in der Forsteinrichtung, häufig Durchforstungsrückstände, die abgearbeitet wurden (ca. 3-5%)

Sandbruch Hößlinswart: genehmigte Waldumwandlung mit regelmäßigen Erweiterungshieben wurde trotz der Hinweise des Forstamtes in der Forsteinrichtung nicht beplant (ca. 5%)

Flächenhafte Schadholzanfälle (durch Klimaerwärmung, Borkenkäfer, Trocknisschäden an Laubholz, Triebsterben (5%) werden nicht durch Weglassen von notwendigen Pflegemaßnahmen / Durchforstungen ausgeglichen

Verstärkte, regelmäßige Verkehrssicherungsmaßnahmen

Intensive Waldwegeunterhaltung: Lichtraumprofil und objektive Verbuchung des anfallenden Hackrohholzes

Objektive Verbuchung von nicht verwertbarem Derbholz (Astmaterial)

Starkholzüberhang in der Buche

Auch 2018 wird der Hiebssatz überschritten werden, da einige Privatwaldflächen angekauft wurden, die unmittelbar nach dem Notarvertrag wegen Borkenkäferbefall geräumt werden mussten. Auch die Verkehrssicherungsmaßnahmen an der voll gesperrten Landesstraße beim Stöckenhof haben zusätzliche Holzmengen verursacht. Diese Mehrmengen beim aktuellen Buchen-Einschlag auszugleichen, ist nicht zielführend. Bei der Überschreitung des Hiebsatzes handelt es sich aufgrund der o.g. Gründe nicht um eine Missachtung des Nachhaltigkeitsgrundsatzes. Die Veränderungen, insbesondere durch Waldankäufe und Schadholzmengen, sollten normalerweise in der sog. Zwischenrevision der Forsteinrichtung in die Planung eingearbeitet werden. Ob diese in 2019 anstehende Zwischenrevision durch die Forstdirektion erfolgt, ist vor dem Hintergrund der Umorganisation fraglich. Ggf. müssten Gemeinde und Forstamt die Notwendigkeit einer Korrektur des Hiebssatzes überlegen.