Nachfolgend fasst der
Gemeinderat den einstimmigen Beschluss:
Aufgrund von § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in der
Fassung vom 24. Juli 2000
(GBl. S. 581) hat der Gemeinderat am 11. Dezember 2018 folgende
Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2019 beschlossen:
§ 1
Der
Haushaltsplan wird festgesetzt mit
1. den Einnahmen und Ausgaben von je 28.762.950 €
davon
im Verwaltungshaushalt 16.882.950 €
im
Vermögenshaushalt 11.880.000 €
2. dem Gesamtbetrag der vorgesehenen
Kreditaufnahmen
für
Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen
(Kreditermächtigung)
von 0
€
3. dem
Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigung von 0
€
§ 2
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird
festgesetzt auf 750.000
€
§ 3
Die
Hebesätze werden festgesetzt
1. für
die Grundsteuer
a)
für die land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A) auf 350 v.H.
b)
für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf 350
v.H.
der
Steuermessbeträge;
2. für
die Gewerbesteuer auf 350
v.H.
der
Steuermessbeträge.
§ 4
Nachrichtlich:
Der
Wirtschaftsplan des Wasserwerks Berglen umfasst
Einnahmen
und Ausgaben in Höhe von je 3.824.700 €
davon
im Erfolgsplan 1.026.200 €
im
Vermögensplan 2.798.500 €
Zu diesem Tagesordnungspunkt liegt die Sitzungsvorlage 454/2018 vor, die Bestandteil des Protokolls ist.
Der Vorsitzende verweist auf die Vorberatung des Haushaltsplanentwurfs im Verwaltungs- und Finanzausschuss am 27.11.2018 mit der einstimmigen Empfehlung, diesen in der vorliegenden Form heute zu verabschieden.
Bürgermeister Friedrich dankt dem Kämmerer, dessen Stellvertreter sowie den Mitarbeiterinnen der Kämmerei für die in diesem Jahr geleistete Arbeit und dass es gelungen ist, den Haushalt 2019 zu einem so frühen Zeitpunkt einzubringen und zu verabschieden.
Nachfolgend stellt Kämmerer Schreiber den Haushaltsplanentwurf für das Jahr 2019 anhand einer PowerPoint-Präsentation vor und erläutert anschließend den Wirtschaftsplan des Wasserwerks und stellt die investiven Maßnahmen des Vermögensplans vor.