Beschluss: einstimmig beschlossen

Der Gemeinderat beschließt einstimmig:

 

Die Wahlhelferinnen und Wahlhelfer werden bei den Kommunalwahlen sowie bei der Europawahl am 26. Mai 2019 nach der Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit entschädigt.

 

 


Auf die Sitzungsvorlage 456/2018, die Bestandteil des Protokolls ist, wird verwiesen.

 

Der Vorsitzende erläutert den Sachverhalt.