Der Gemeinderat beschließt einstimmig:
Die Wahlhelferinnen und Wahlhelfer werden bei den Kommunalwahlen sowie
bei der Europawahl am 26. Mai 2019 nach der Satzung über die Entschädigung für
ehrenamtliche Tätigkeit entschädigt.
Auf die Sitzungsvorlage 456/2018, die Bestandteil des Protokolls ist, wird verwiesen.
Der Vorsitzende erläutert den Sachverhalt.