Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 15, Enthaltungen: 2

Bei 4 Ja-Stimmen, 10 Nein-Stimmen und 3 Enthaltungen wird dem Antrag von Gemeinderat Moser auf Vertagung des Tagesordnungspunkts und Vorberatung im Verwaltungs- und Finanzausschuss nicht entsprochen.

 

 

 

Mit 15 Ja-Stimmen und 2 Enthaltungen fasst der Gemeinderat folgenden Beschluss:

 

Den Mitgliedern der Freiwilligen Feuerwehr Berglen sowie den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Gemeinde Berglen wird ab dem 01.01.2019 ohne Anerkennung eines Rechtsanspruches als Freiwilligkeitsleistung stets widerruflich ein Zuschuss in Höhe von 5 € / Monat für die Teilnahme an einem örtlichen medizinischen Fitnessprogramm oder einer vergleichbaren Mitgliedschaft in einem Berglener Verein gewährt. 


Auf die Sitzungsvorlage 460/2018 wird verwiesen. Die Vorlage ist Bestandteil des Protokolls.

 

Vor Eintritt in die Beratung stellt Gemeinderat Moser im Namen der SPD offene Liste den Antrag auf Absetzung des Tagesordnungspunktes. Begründet wird der Antrag mit fehlenden Informationen hinsichtlich der Anzahl der in Frage kommenden Personen und der Kosten, die dann im Höchstfall auf die Gemeinde zukommen. Auch hätte er eine Vorberatung im Verwaltungs- und Finanzausschuss erwartet, zumal von Seiten des Gemeinderats und auch von Seiten der Verwaltung immer wieder Aussagen gemacht wurden, dass man auf Personalausgaben schauen und Freiwilligkeitsleistungen kritisch betrachten solle. Seiner Meinung nach wären auch andere Modelle denkbar.

 

Bürgermeister Friedrich fügt an, dass jährlich mit maximal ca. 13.800 € gerechnet werden müsste, wenn man von ungefähr 115 aktiven Feuerwehrkameraden und 115 Mitarbeitern ausgeht. Bei einer 100%igen Inanspruchnahme müsste mit diesem Zuschuss gerechnet werden. Erfahrungsgemäß wird das Angebot von einer wesentlich geringeren Personenzahl wahrgenommen. Nach der Hauptsatzung könnte die Entscheidung auch im Rahmen der laufenden Verwaltung getroffen werden, die Verwaltung hat sich aber zu einer Behandlung im Gemeinderat entschieden, da es sich um zusätzliche, freiwillige Leistungen handelt. Der Vorsitzende verweist auf andere Kommunen, die einen noch höheren Zuschuss gewähren.

 

Gemeinderat Moser betont, dass er nicht gegen die Sache an sich sei, er würde jedoch eine Vorberatung für sinnvoll erachten, da es sicherlich noch eine Reihe von anderen Möglichkeiten gibt, die den angesprochenen Personenkreis unterstützen.

 

Der Vorsitzende verweist darauf, dass die nächste reguläre Sitzung des Verwaltungs- und Finanzausschusses erst am 10.09.2019 stattfindet.

 

Gemeinderat Moser schlägt vor, vor der nächsten Gemeinderatssitzung eine kurze Sitzung des Verwaltungs- und Finanzausschusses stattfinden zu lassen und die Angelegenheit dann vorzuberaten.

 

Gemeinderat Geck benötigt keine Vorberatung. Die Mitglieder des Verwaltungs- und Finanzausschusses sitzen mit am Tisch und die fehlenden Zahlen wurden nachgegereicht. Es geht jetzt eigentlich um die grundsätzliche Entscheidung, ob ein Zuschuss gewährt werden soll oder nicht. Er empfiehlt, einen Passus aufzunehmen, dass es sich um eine jährliche Freiwilligkeitsleistung handelt.

 

Auf Nachfrage von Gemeinderat Moser informiert der Vorsitzende, dass es sich um einen gruppenbezogenen Beschluss handle und deshalb kein Befangenheitstatbestand gegeben sei.

 

Gemeinderat Schade ist zwiegespalten, einerseits würde er eine Vorberatung befürworten, andererseits ist der Zeitraum bis zur nächsten VFA-Sitzung zu lang. Da die Summe aber überschaubar ist, könnte er zustimmen, vorausgesetzt die Freiwilligkeitsleistung ist zeitlich auf ein Jahr begrenzt.

 

Gemeinderat Klenk stimmt grundsätzlich den Ausführungen von Gemeinderat Moser zu. Auch er würde eine Vorberatung im Ausschuss und die Ausarbeitung von Alternativen befürworten.

 

Gemeinderätin Rommel betont, dass jedes größere Unternehmen Gesundheitsvorsorge betreibt. Außerdem relativiert sich der Betrag, je nachdem wie viele Personen die Leistung in Anspruch nehmen.

 

Nachfolgend wird über den Antrag von Gemeinderat Moser abgestimmt.