Beschluss: zur Kenntnis genommen

Das Gremium nimmt Kenntnis.

 


Der Vorsitzende gibt nachfolgend den aktuellen Stand der Neuabgrenzung des Wasserschutzgebietes „Zwischen den Bächen” bekannt.

 

Protokollnotiz: Gemeinderat Friz nimmt ab 19.08 Uhr an der Sitzung teil.

 

Bauamtsleiter Rabenstein erinnert daran, dass sich der Bau- und Umweltausschuss in seiner Sitzung am 26.06.2018 bereits mit der Angelegenheit befasst hat und dem Landkreis in seiner Stellungnahme mitgeteilt hat, dass sich die Gemeinde Berglen aktuell in der Planung für eine Gewerbegebietserweiterung auf Gemarkung Reichenbach südwestlich der L 1140 befindet. Dem entgegen stehen Regelungen des Rechtsverordnungsentwurfes, wonach die Ausweisung von Industriegebieten in Zone II und III verboten ist. Es wird befürchtet, dass der Gemeinde im Rahmen des Bauleitplanverfahrens und später den bauwilligen Gewerbetreibenden die Lage im Wasserschutzgebiet Probleme bereiten wird. Es wurde darum gebeten, die Schutzgebietsabgrenzung nach Südwesten zurückzunehmen, nachdem der Abgrenzungsvorschlag im Gutachten nicht parzellenscharf ist. Die Gemeinde hält eine geringfügige Zurücknahme der neuen Schutzgebietsgrenze um 99 Meter in einem kleinen Teilbereich des insgesamt 5,39 km² großen Wasserschutzgebietes für möglich und begründbar.

Das Landratsamt ist der Stellungnahme der Gemeinde jedoch nicht gefolgt und hat die Bedenken für unbegründet gehalten. Es kann nicht von der Abgrenzung des Landesamtes für Geologie, Rohstoffe und Bergbau abgewichen werden, da das Einzugsgebiet der Trinkwasserfassung auch das geplante Gewerbegebiet umfasst. Um die Sicherheit des Trinkwassers zu gewährleisten, sollte das Gewerbegebiet im Wasserschutzgebiet verbleiben. Von Seiten des Landratsamtes werden jedoch die Befürchtungen, das Wasserschutzgebiet könnte eine abschreckende Wirkung auf Betriebe haben, entkräftet, da die geltende Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen u.a. genau den Zweck hat, die Ansiedlung von Gewerbebetrieben in Wasserschutzgebieten zu ermöglichen. Die Vorgaben ermöglichen einerseits die gewerbliche Nutzung und schützen andererseits das Grundwasser. Probleme im Bauleitverfahren sowie für Gewerbetreibende sind daher nach Aussagen des Landratsamtes nicht zu befürchten.