Der Gemeinderat fasst nachfolgend den einstimmigen Beschluss:

 

1.            Der Gemeinderat beschließt die Nachkalkulation der Bestattungsgebühren, wie in Anlage 1 dargestellt.

 

2.            Der Gemeinderat beschließt die Änderung der Anlage zur Friedhofs- und Bestattungsgebührensatzung – Gebührenverzeichnis –, wie in Anlage 2 dargestellt.

 


Auf die Sitzungsvorlage 467/2019, die Bestandteil des Protokolls ist, wird verwiesen.

 

Nachfolgend erläutert der Vorsitzende den Sachverhalt ausführlich.

Er weist darauf hin, dass die Nachkalkulation der Bestattungsgebühren die logische Schlussfolgerung des Gemeinderatsbeschlusses vom 11.12.2018 (TOP 7 Vergabe der Leistungen des Bestattervertrages und des Bestattungsordners) ist. Bereits im Jahr 2013 wurden die Weichen vom Gemeinderat entsprechend gestellt. Der Gemeinderat hatte die Kostendeckung bei den Bestattungsgebühren auf 100% festgelegt. Dadurch kommt es jetzt zu beträchtlichen Steigerungen. Als Ausnahme soll die Bestattung Minderjähriger ohne Kostenberechnung erfolgen.

 

Für Gemeinderätin Jooß ist diese Erhöhung sehr schmerzhaft, obwohl ihr bewusst ist, dass dies so vom Gemeinderat beschlossen wurde. Trotzdem tut sie sich mit der Erhöhung schwer und erkundigt sich, ob die Verwaltung an anderer Stelle eine Möglichkeit zur Nachsteuerung sieht.

 

Der Vorsitzende verweist auf die kommunale Pflichtaufgabe. Die Gemeinde hat entweder die Möglichkeit, einen externen Dienstleister zu beauftragen oder die Aufgaben mit eigenem kommunalen Personal wahrzunehmen. Letzteres wäre jedoch deutlich unwirtschaftlicher. Der Gemeinderat hat schon die Möglichkeit, differenzierte Kostendeckungsgrade für die Bereiche Bestattungsgebühren, Grabnutzungsgebühren und Benutzung der Aussegnungshalle festzulegen. Er gibt jedoch zu bedenken, dass die Kosten bei einer Reduzierung des Kostendeckungsgrades vom allgemeinen Haushalt getragen werden müssten.

 

Zu einer Anfrage von Gemeinderat Moser bezüglich der unterschiedlichen Kosten für Bestattungen von Aschen in Erdgräbern bzw. in Urnenstelen führt Herr Kisa aus, dass die Zeitdauer für die Grabherstellung und –schließung unter dem Aspekt der Verkehrssicherungspflicht bei Erdgräbern wesentlich größer ist.

Herr Kisa nimmt Bezug auf die 2013 beschlossene Friedhofsgebührenkalkulation und weist darauf hin, dass diese eigentlich alle fünf bis sieben Jahre erneut durchgeführt werden sollte. In Absprache mit dem Vorsitzenden soll jedoch erst im Jahre 2021 eine erneute Kalkulation durchgeführt werden. So sollen dann auch neue Bestattungsformen (z.B. Baumgräber etc.) geprüft werden oder über die Reduzierung der Ruhezeiten nachgedacht werden.

 

Gemeinderat Moser bittet darum, die Bevölkerung im Amtsblatt ausführlich darüber aufzuklären, welche Situation zu diesen Erhöhungen geführt hat und darauf hinzuweisen, dass es keine Alternative gibt.