Bauvorhaben Schneidersbergstraße

 

Herr Bischof aus Birkenweißbuch nimmt Bezug auf die geplante Nutzungsänderung auf einem Grundstück in der Schneidersbergstraße (TOP 9). Er weist darauf hin, dass die Zufahrt zu den bestehenden drei Stellplätzen nicht geklärt ist. Das strittige Thema der Fahrlast liegt derzeit zur Prüfung beim Landratsamt. Entgegen den Ausführungen in der Sitzungsvorlage ist er der Auffassung, dass sich das Gebäude durch mehrere Dachfenster und einen verglasten Giebel sehr wohl in der Außenwahrnehmung der Fassade verändert.

 

Bauamtsleiter Rabenstein informiert, dass der Prüfungsrahmen der Gemeinde beschränkt ist. Das Thema Fahrlast ist ein privat-rechtliches Thema. Die neue zusätzliche Wohnfläche bedarf nach der Stellplatzsatzung der Gemeinde Berglen keiner weiteren Stellplätze. Es gehe ja um eine Wohnraumerweiterung, nicht um eine zusätzliche Wohnung, so der Bauamtsleiter. Zum Thema Gestaltungsspielraum bei Dachfenstern und verglastem Giebel macht § 34 BauGB keine Aussagen. Höhentechnisch werden keine Veränderungen am Gebäude vorgenommen, sodass die Verwaltung keine städtebaulichen Bedenken hat.

 

 

Ausgleichsmaßnahmen Baugebiet „Unterer Hohenrain“ in Hößlinswart

 

Zur Anfrage von Herrn Schupp aus Hößlinswart bezüglich der Ausgleichsmaßnahmen im Baugebiet „Unterer Hohenrain“ teilt Bauamtsleiter Rabenstein mit, dass für das geplante Neubaugebiet ein beschleunigtes Bebauungsplanverfahren nach § 13b BauGB durchgeführt wird, welches Ausgleichsmaßnahmen nicht erforderlich macht. Lediglich der Artenschutz muss untersucht werden. In einer artenschutzrechtlichen Relevanzprüfung wurde abgeklärt, ob durch das geplante Vorhaben sowohl streng geschützte, als auch besonders geschützte Arten beeinträchtigt sind. Der Zeitraum des Gutachtens erstreckte sich über ein Jahr. Die Untersuchung kam zu dem Ergebnis, dass dort Fledermäuse anzutreffen sind. Der Verlust von mehreren potentiellen Quartierbäumen muss ausgeglichen werden. Hierzu werden CEF-Maßnahmen (Maßnahmen zum vorgezogenen Funktionsausgleich) erforderlich. Diese wurden gemeinsam mit der Unteren Naturschutzbehörde des Landratsamtes festgelegt. So sollen Fledermausnistkästen in der angrenzenden Umgebung installiert werden. Alternativ hierzu können verwilderte Flächen der angrenzenden Umgebung durch Pflegemaßnahmen aufgewertet werden, sodass Fledermäuse wieder freien An- und Abflug hätten.