Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Enthaltungen: 1

Mit 11 Ja-Stimmen und 1 Enthaltung fasst der Bau- und Umweltausschuss den Beschluss:

 

1.         Das gemeindliche Einvernehmen wird gemäß § 36 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB erteilt.

 

2.         Die Gemeinde stimmt dem Antrag auch als Angrenzerin an das Baugrundstück zu.

  


Auf die Sitzungsvorlage 120/2019, die Bestandteil des Protokolls ist, wird verwiesen.

 

Einleitend führt der Vorsitzende in die Thematik ein und übergibt das Wort an Bauamtsleiter Rabenstein, der das Bauvorhaben anhand von Planunterlagen ausführlich erläutert.

 

Gemeinderat Geck betont, dass das Gremium seine Zustimmung zum Bauvorhaben jetzt erteilen kann, nachdem die sachlichen Voraussetzungen nun vorliegen.

 

Zur Anfrage von Gemeinderat Walter teilt Herr Rabenstein mit, dass ein land- oder forstwirtschaftlicher Betrieb für seine Privilegierung eine Fläche von ca. vier Hektar vorweisen muss.

 

Gemeinderätin Jooß ist der Auffassung, dass der Bau- und Umweltausschuss dem geplanten Vorhaben zustimmen sollte, sofern die Voraussetzungen für eine Privilegierung jetzt schriftlich vorliegen.