Der Bau- und Umweltausschuss beschließt einstimmig:
1.
Das
gemeindliche Einvernehmen zu dem Bauantrag gemäß § 36 Abs. 1 BauGB in
Verbindung mit § 34 Abs. 1 BauGB wird erteilt.
2. Die Gemeinde stimmt dem Vorhaben auch als Angrenzer an die Baugrundstücke zu.
Auf die Sitzungsvorlage 122/2019 wird verwiesen. Die Vorlage ist Bestandteil des Protokolls.