Beschluss: einstimmig beschlossen

Der Gemeinderat fasst nachfolgend den einstimmigen Beschluss:

 

1.         Der Gemeinderat nimmt Kenntnis von der vorgestellten Planung.

 

2.         Die freie Architektin, Frau Ursel Ackermann, wird mit der weiteren Planung beauftragt. Der Vorsitzende wird ermächtigt, einen entsprechenden Architektenvertrag abzuschließen.

 

3.         Die Verwaltung wird beauftragt, ein genehmigungsfähiges Baugesuch zu erarbeiten und dieses dem Landratsamt Rems-Murr-Kreis zur Genehmigung vorzulegen. Das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 Abs. 1 in Verbindung mit § 31 BauGB zu diesem Bauantrag wird erteilt.

 


Zu diesem Tagesordnungspunkt liegt die Sitzungsvorlage 474/2019 vor. Die Vorlage ist Bestandteil des Protokolls.

 

Der Vorsitzende begrüßt den Bautechniker Herrn Ralph Kögel und die Architektin Frau Ursel Ackermann und leitet kurz in den Sachverhalt ein. Des Weiteren weist er auf die einstimmige Beschlussempfehlung des Bau- und Umweltausschusses am 19.02.2019 hin. Er informiert in diesem Zusammenhang, dass beim Land Baden-Württemberg ein Förderantrag gestellt wurde. Aktuell geht die Verwaltung von einem Zuschuss von rund 40.000 € aus.

 

Nachfolgend erläutert Herr Kögel die Planung.

 

Bauamtsleiter Rabenstein ergänzt, dass als nächster Schritt ein genehmigungsfähiges Baugesuch erarbeitet werden soll, auf dessen Grundlage die Kosten nochmals überprüft werden.

 

Gemeinderätin Jooß spricht die aktuellen unzureichenden Zustände im Gebäude an. Sie hält es für mehr als angemessen, wenn das in die Jahre gekommene Gebäude saniert und erweitert wird und hofft auf eine zügige Umsetzung der Maßnahme.

 

Gemeinderat Geck spricht sich ebenfalls dafür aus, dass ordentliche Voraussetzungen für die Arbeit der ehrenamtlich Tätigen der Freiwilligen Feuerwehr geschaffen werden. Auch sollten die Feuerwehrhäuser Nord und Süd gleichwertig sein. 

 

Der Vorsitzende wertet die Zustimmung des Gemeinderats als großes Zeichen der Unterstützung und Wertschätzung der Arbeit der Freiwilligen Feuerwehr.