Der Gemeinderat beschließt
einstimmig:
1.
Das Verfahren zur 13. Änderung des am
29.05.2006 genehmigten gemeinsamen Flächennutzungsplans 2000 - 2015
des Gemeindeverwaltungsverbands Winnenden und der Gemeinde Berglen wird
eingeleitet.
2.
In den am 29.05.2006 genehmigten gemeinsamen
Flächennutzungsplan 2000 - 2015 des Gemeindeverwaltungsverbands
Winnenden und der Gemeinde Berglen werden die folgenden neuen Darstellungen
aufgenommen:
-
Gewerbliche Baufläche "Linsenhalde II" in Winnenden (2,23 ha)
-
Gewerbliche Baufläche "Untere Schray" in Winnenden (3,52 ha).
Aus
dem am 29.05.2006 genehmigten gemeinsamen Flächennutzungsplan 2000 -2015 des
Gemeindeverwaltungsverbands Winnenden und der Gemeinde Berglen werden die
folgenden Darstellungen herausgenommen und als Fläche für die Landwirtschaft
(Bestand) dargestellt:
- Teilfläche
der gewerblichen Baufläche "Obere Hageläcker" in
Winnenden-Birkmannsweiler (1,35 ha).
3.
Maßgebend ist der jeweilige Abgrenzungsplan,
gefertigt vom Stadtentwicklungsamt der Stadt Winnenden vom 08.10.2018 im
Maßstab 1 : 5.000 (Anlage 1 - 3).
Auf die Sitzungsvorlage 477/2019 wird verwiesen. Die Vorlage ist Bestandteil des Protokolls.