Der Gemeinderat beschließt einstimmig:

 

1.      Das Verfahren zur 13. Änderung des am 29.05.2006 genehmigten gemeinsamen Flächennutzungsplans 2000 - 2015 des Gemeindeverwaltungsverbands Winnenden und der Gemeinde Berglen wird eingeleitet.

 

2.      In den am 29.05.2006 genehmigten gemeinsamen Flächennutzungsplan 2000 - 2015 des Gemeindeverwaltungsverbands Winnenden und der Gemeinde Berglen werden die folgenden neuen Darstellungen aufgenommen:

 

- Gewerbliche Baufläche "Linsenhalde II" in Winnenden (2,23 ha)

- Gewerbliche Baufläche "Untere Schray" in Winnenden (3,52 ha).

 

Aus dem am 29.05.2006 genehmigten gemeinsamen Flächennutzungsplan 2000 -2015 des Gemeindeverwaltungsverbands Winnenden und der Gemeinde Berglen werden die folgenden Darstellungen herausgenommen und als Fläche für die Landwirtschaft (Bestand) dargestellt:

 

-   Teilfläche der gewerblichen Baufläche "Obere Hageläcker" in Winnenden-Birkmannsweiler (1,35 ha).

 

3.      Maßgebend ist der jeweilige Abgrenzungsplan, gefertigt vom Stadtentwicklungsamt der Stadt Winnenden vom 08.10.2018 im Maßstab 1 : 5.000 (Anlage 1 - 3).

 


Auf die Sitzungsvorlage 477/2019 wird verwiesen. Die Vorlage ist Bestandteil des Protokolls.