Der Gemeinderat beschließt einstimmig:

 

Die überarbeitete Benutzungsordnung und die angepasste Entgelttabelle werden, wie in Anlage 1 aufgeführt, entsprechend erlassen.

 

Es wird ein Auswärtigenzuschlag in Höhe von 25% (von der jeweiligen Überlassungsgebühr) erhoben.

 

Diese Benutzungsordnung tritt zum 01.05.2019 in Kraft. Gleichzeitig treten die bisherigen Benutzungsordnungen und Entgelttabellen vom 26.10.2000, 09.09.2008 und vom 01.03.2005 (mit allen späteren Änderungen) außer Kraft.

 

Protokollnotiz: Gemeinderätin Aigner ist während der Abstimmung nicht anwesend.

 


Zu diesem Tagesordnungspunkt liegt die Sitzungsvorlage 481/2019 vor. Die Vorlage ist Bestandteil des Protokolls.

 

Der Vorsitzende weist darauf hin, dass aus der Mitte des Gemeinderats auf das Versäumnis hingewiesen wurde, die Mensa mit aufzunehmen.

 

Frau Fischer, Studierende des Bachelorstudiengangs „Public Management“ und momentan im Praktikum bei der Gemeinde Berglen, erläutert den Sachverhalt ausführlich.

 

Gemeinderätin Jooß befürwortet die einheitliche Regelung bei der Benutzung der gemeindeeigenen Einrichtungen. Positiv bewertet sie die Aufnahme des Jugendtreffs. Der Auswärtigenzuschlag könnte ihrer Auffassung nach sogar noch erhöht werden.

 

Gemeinderat Geck betont, dass es aus seiner Sicht wichtig wäre, den Vermieter dahingehend zu ermächtigen, dass unerwünschte Gruppen abgelehnt werden können. Er bittet die Verwaltung darum, beim Gemeindetag wegen einer Musterformulierung anzufragen, um Rechtssicherheit zu gewährleisten.

 

Frau Fischer teilt hierzu mit, dass die Rechtssicherheit in diesem Punkt geprüft wurde. Die Räumlichkeiten stehen für politische Veranstaltungen in der Regel nicht zur Verfügung, es sei denn, es handelt sich um eine Wahlveranstaltung einer Liste, die bei der Gemeinderatswahl kandidiert oder bei Wahlveranstaltungen anlässlich Bürgermeisterwahlen (§ 2 Ziff. 2 i.V.m. § 10 Ziff. 2).

 

Gemeinderat Moser erkundigt sich, wie andere unerwünschte Gruppierungen (z.B. Rocker etc.) abgelehnt werden können. Die Räumlichkeiten werden oft von Einzelpersonen angemietet, die die Gruppierungen dahinter nicht erkennen lassen.  

 

Bürgermeister Friedrich teilt hierzu mit, dass wenn vor Beginn der Veranstaltung Tatsachen bekannt werden, die nicht dem Antrag entsprechen, die Verwaltung die Veranstaltung widerrufen kann.

 

Gemeinderat Möhler bittet darum, die Heizpauschale um einen Monat zu verlängern, also von Oktober bis April.

 

Nachfolgend wird über den Beschlussantrag mit folgenden Ergänzungen abgestimmt:

Verlängerung der Heizpauschale von Oktober bis April

§ 8 der Benutzungsordnung wird um die Besonderheiten des Mensabetriebes ergänzt.