Der Gemeinderat fasst den einstimmigen Beschluss:

 

Der Gemeinderat stimmt dem Erlass einer Katzenschutzverordnung zu. Diese tritt zum 01.01.2020 in Kraft.

 


Zu diesem Tagesordnungspunkt liegt die Sitzungsvorlage 483/2019 vor. Die Vorlage ist Bestandteil des Protokolls.

 

Der Vorsitzende führt kurz in die Thematik ein. Er ergänzt, dass ca. 300 Kommunen deutschlandweit die Katzenschutzverordnung eingeführt haben. In Baden-Württemberg gibt es noch keine Kommune. Anschließend übergibt er das Wort an Frau Trento-Drescher und Herrn Schmidt vom Tierschutzverein Berglen, die den Sachverhalt anhand einer PowerPoint-Präsentation darlegen. Für den Tierschutzverein ist die Registrierung und Kennzeichnung der Freigängerkatzen am wichtigsten. Dadurch wird die Rechtssicherheit gegeben, dass die Katzen nach 48 Stunden kastriert werden könnten.

 

Der Vorsitzende betont, dass die Arbeit im Tierschutzverein im Ehrenamt geleistet wird und die Gemeinde dadurch Geld einspart.

 

Im Laufe der Aussprache wird nach der Kostentragung bei Kastrationen gefragt.

 

Bürgermeister Friedrich führt hierzu aus, dass der Tierschutzverein auf einer sehr soliden Finanzierungsgrundlage steht. Außerdem wurden die Vereinsförderrichtlinien angepasst.

 

Herr Schmidt ergänzt, dass der Tierschutzverein auch Zuschüsse vom Nothilfefond des Deutschen Tierschutzvereins erhalten kann. 

 

Gemeinderätin Jooß nimmt Bezug auf die gute Grundlage und Arbeit des Tierschutzvereins. Sie geht davon aus, dass das große ehrenamtliche Engagement der Mitglieder auch weiterhin vorhanden sein wird.

 

Auch Gemeinderat Klenk dankt für das ehrenamtliche Engagement. Die Argumente des Tierschutzvereins leuchten ein. Er befürwortet daher die Katzenschutzverordnung.

 

Auch Gemeinderat Geck schätzt die ehrenamtliche Arbeit. Zudem kann durch den Erlass der Katzenschutzverordnung Rechtssicherheit gewährt werden.