Beschluss: einstimmig beschlossen

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt einstimmig:

 

1.         Das gemeindliche Einvernehmen zu dem Bauantrag gemäß § 36 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 34 Abs. 1 BauGB wird erteilt.

2.         Die Gemeinde stimmt dem Vorhaben auch als Angrenzer an das Baugrundstück zu.

 


Auf die Sitzungsvorlage 131/2019, die Bestandteil des Protokolls ist, wird verwiesen.

 

Der Vorsitzende weist darauf hin, dass die Maßnahme zur Innenentwicklung beiträgt und es gelungen sei, Fördermittel aus dem Förderprogramm Entwicklung Ländlicher Raum zu erhalten.

 

Bauamtsleiter Rabenstein erläutert das Bauvorhaben anhand der Planunterlagen.

 

Gemeinderat Moser unterstützt das Bauvorhaben grundsätzlich. Das Anfahren des südöstlich markierten Stellplatzes hält er jedoch für schwierig, auch wegen des Verkehrs. Er erkundigt sich, ob es nicht bessere Möglichkeiten hierfür gäbe.

 

Bauamtsleiter Rabenstein pflichtet bei, ein Parken auf dem Stellplatz ist nur durch Rangieren möglich. Der Bauherr hat jedoch rechtlich die Möglichkeit, den Standort seiner Stellplätze im Innenbereich selbst zu wählen. Das Landratsamt hätte zudem rechtlich die Möglichkeit (§ 37 Abs. 7 LBO) eine zusätzliche Nutzung ohne weitere Stellplätze zu genehmigen. Daher ist die Gemeinde froh, dass vom Bauherrn Stellplätze auf dem Grundstück ausgewiesen werden.

 

Gemeinderätin Jooß hält die Anordnung des Stellplatzes auch für kritisch. Gleichwohl befürwortet sie die Innenverdichtung. Im Gemeindegebiet gibt es sicher noch mehr Möglichkeiten. 

 

Der Vorsitzende informiert, dass in den letzten sechseinhalb Jahren rund 50 Baulücken geschlossen werden konnten. Gleichzeitig hat eine Nachverdichtung jedoch auch ihre Grenzen, sei es wegen der Stellplatzproblematik oder ggf. auftretender Beschattung für die Nachbargebäude und muss ortsverträglich sein. Die verbleibenden Baulücken im Gemeindegebiet sind ausschließlich in privater Hand.

 

Gemeinderat Haller ist der Auffassung, dass das Vorhaben unterstützt werden sollte.