Beschluss: einstimmig beschlossen

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt einstimmig:

 

1.              Das gemeindliche Einvernehmen zu dem Bauantrag wird gemäß § 36 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 35 Abs. 1 Nr. 2 BauGB unter der Bedingung erteilt, dass das Vorhaben privilegiert ist.

2.              Die Gemeinde stimmt dem Vorhaben auch als Angrenzerin an das Baugrundstück zu.

3.              Mit dem Betrieb soll der Dialog hinsichtlich eines anderen Standorts gesucht werden.

 


Zu diesem Tagesordnungspunkt liegt die Sitzungsvorlage 132/2019 vor. Die Vorlage ist Bestandteil des Protokolls.

 

Anhand der Planunterlagen erläutert Bauamtsleiter Rabenstein den Sachverhalt. Er fügt an, dass es sich bei CO² nicht um einen Gefahrstoff handelt. Der Tank muss jedoch eine gewisse Ausstattung aufweisen, was die Sicherheitsstandards betrifft. Deshalb ist neben dem Landwirtschaftsamt auch das Gewerbeaufsichtsamt mit dem Vorhaben befasst. Der Gemeindeverwaltung liegt jedoch bislang noch keine Stellungnahme des Landwirtschaftsamtes hinsichtlich der Privilegierung vor. Der Standort für den CO²-Tank befindet sich direkt an der Straße und somit in unmittelbarer Nähe zur Wohnbebauung. Er ist somit mit einem 40 t-LKW gut erreichbar. Formal kann der Standort nicht versagt werden. Mit dem Bauherrn soll jedoch die Möglichkeit einer Verlegung des Tanks in den rückwärtigen Bereich angeregt werden.

 

Gemeinderat Geck befürwortet die Kontaktaufnahme mit dem Bauherrn ebenfalls. Es handelt sich zwar nicht um einen störenden Betrieb, die Anwohner stören sich jedoch an der Höhe des Tanks, der die Gewächshäuser noch überragt. Sie hatten auch die Befürchtung, dass es bei der Abgabe des CO² zu Geräuschimmissionen kommt. Dies konnte zwischenzeitlich entkräftet werden. Lediglich die Befüllung ist geräuschintensiv. Auch sollte geprüft werden, was im Einsatzfall von der Feuerwehr zu beachten ist.

 

Bauamtsleiter Rabenstein weist darauf hin, dass die Anlage nachts nicht läuft. Sobald die Genehmigung vorliegt, werden die Unterlagen auch an die örtliche Feuerwehr verschickt.

 

Bürgermeister Friedrich erteilt Herrn Neber als sachkundigem Einwohner das Wort.

 

Herr Neber informiert, dass ca. vier- bis fünfmal pro Jahr eine Befüllung des Tanks erfolgen wird. Von der Geräuschintensität ist das Befüllen vergleichbar mit dem Abtanken von Heizöl. Er weist darauf hin, dass der acht Meter hohe Tank ca. 1,3 bis 1,5 m höher als die umliegenden Gewächshäuser ist.

 

Der Beschlussantrag soll mit Ziffer 3 – Mit dem Betrieb soll der Dialog hinsichtlich eines anderen Standorts gesucht werden – ergänzt werden.