Der Bau- und Umweltausschuss beschließt einstimmig:
1.
Das
gemeindliche Einvernehmen zu dem Bauantrag wird gemäß § 36 Abs. 1 BauGB in
Verbindung mit § 31 Abs. 2 BauGB unter der Maßgabe erteilt, dass
-
der
sichtbare Teil des Garagenflachdachs mit einer extensiven Dachbegrünung
versehen wird,
-
das
Niederschlagswasser ordnungsgemäß auf dem Baugrundstück beseitigt wird. Dabei
ist sicherzustellen, dass dieses nicht auf die öffentliche Verkehrsfläche
gelangt.
-
der
angebende Mindestabstand von 0,92 m zum Straßengrundstück eingehalten wird.
2.
Die
Gemeinde stimmt dem Vorhaben auch als Angrenzerin an das Baugrundstück zu.
Auf die Sitzungsvorlage 133/2019, die Bestandteil des Protokolls ist, wird verwiesen.