Der Bau- und Umweltausschuss fasst den einstimmigen Beschluss:
1.
Das
gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 34
BauGB wird unter der Maßgabe erteilt, dass mit der Stützmauer nördlich des
Gebäudes ein Mindestabstand von 0,75 m zur öffentlichen Verkehrsflächen
einzuhalten ist.
2.
Die
dezentrale Niederschlagswasserbeseitigung ist vorzusehen. Sollte dies nicht
möglich sein, ist ein entsprechender Nachweis vorzulegen.
3.
Die
Gemeinde stimmt dem Vorhaben auch als Angrenzerin an das Baugrundstück zu.
Zu diesem Tagesordnungspunkt liegt die Sitzungsvorlage 134/2019 vor. Die Vorlage ist Bestandteil des Protokolls.
Protokollnotiz: Gemeinderat Beck ist befangen und nimmt weder an der Beratung noch an der Beschlussfassung teil.