Der Bau- und Umweltausschuss beschließt einstimmig:
- Das
gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit
§ 31 Abs. 2 BauGB wird erteilt.
- Die
Gemeinde stimmt dem Vorhaben auch als Angrenzerin an das Baugrundstück zu.
Auf die Sitzungsvorlage 135/2019, die Bestandteil des Protokolls ist, wird verwiesen.