Der Bau- und Umweltausschuss beschließt einstimmig:
1.
Das
gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 34
Abs. 1 BauGB zu dem Bauantrag wird unter der Maßgabe erteilt, dass die
Stellplatzsatzung der Gemeinde Berglen, rechtsverbindlich seit 05.12.1996,
eingehalten wird.
2.
Die
dezentrale Niederschlagswasserbeseitigung ist vorzusehen. Sollte dies nicht
möglich sein, ist ein entsprechender Nachweis vorzulegen.
3.
Die
Gemeinde stimmt dem Bauvorhaben auch als Angrenzerin an die Baugrundstücke zu.
Zu diesem Tagesordnungspunkt liegt die Sitzungsvorlage 138/2019 vor. Die Vorlage ist Bestandteil des Protokolls.
Bauamtsleiter Rabenstein erläutert das Bauvorhaben ausführlich anhand der Planunterlagen.
Zur Anfrage von Gemeinderat Hammer bezüglich der Zufahrt zum hinteren Wohngebäude 22 teilt er mit, dass Zufahrten innerhalb von Ortsdurchfahrten direkt an die Landesstraße angeschlossen werden können.