Beschluss: einstimmig beschlossen

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt einstimmig:

 

1.         Das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 34 Abs. 1 BauGB zu dem Bauantrag wird unter der Maßgabe erteilt, dass die Stellplatzsatzung der Gemeinde Berglen, rechtsverbindlich seit 05.12.1996, eingehalten wird.

2.         Die dezentrale Niederschlagswasserbeseitigung ist vorzusehen. Sollte dies nicht möglich sein, ist ein entsprechender Nachweis vorzulegen.

3.         Die Gemeinde stimmt dem Bauvorhaben auch als Angrenzerin an die Baugrundstücke zu.

 

 


Zu diesem Tagesordnungspunkt liegt die Sitzungsvorlage 138/2019 vor. Die Vorlage ist Bestandteil des Protokolls.

 

Bauamtsleiter Rabenstein erläutert das Bauvorhaben ausführlich anhand der Planunterlagen.

 

Zur Anfrage von Gemeinderat Hammer bezüglich der Zufahrt zum hinteren Wohngebäude 22 teilt er mit, dass Zufahrten innerhalb von Ortsdurchfahrten direkt an die Landesstraße angeschlossen werden können.