Beschluss: einstimmig beschlossen

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt einstimmig:

 

1.         Das gemeindliche Einvernehmen wird gemäß § 36 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB unter der Bedingung erteilt, dass das Vorhaben privilegiert ist.

2.         Die Gemeinde stimmt dem Vorhaben auch als Angrenzerin an das Baugrundstück zu.

 


Auf die Sitzungsvorlage 140/2019 wird verwiesen. Die Vorlage ist Bestandteil des Protokolls.

 

Bürgermeister Friedrich ergänzt, dass zwischenzeitlich auch die Stellungnahme des Landwirtschaftsamtes vorliegt, dass eine entsprechende Privilegierung gegeben ist.

 

Gemeinderat Moser weist darauf hin, dass auf diesem Baugrundstück in den vergangenen Jahren bereits öfters Bauanträge auf Abänderung etc. gestellt wurden. Ein Gesamtkonzept wäre daher wünschenswert.

 

Der Vorsitzende pflichtet bei. Bereits mehrfach waren Bauanträge auf diesem Grundstück Thema der Behandlung im Bau- und Umweltausschuss. Solange sich die Änderungen jedoch innerhalb der Hofstelle bewegen, ist davon auszugehen, dass sie dem Betrieb dienen. Eine Gesamtkonzeption kann vor diesem Hintergrund nicht verlangt werden.