Nachfolgend fasst der
Gemeinderat den einstimmigen Beschluss:
- Die
als Anlage 1 zu dieser Vorlage beigefügte öffentlich-rechtliche Vereinbarung
über die Bildung des Gemeinsamen Gutachterausschusses „Berglen,
Leutenbach, Schwaikheim, Winnenden“ wird beschlossen.
- Als
Gutachter für den gemeinsamen Gutachterausschuss werden
-
Frau
Ursel Ackermann, Ödernhardt
-
Herr
Helmut Schallenmüller, Oppelsbohm
-
Herr
Vlado Ludwig, Oppelsbohm
vorgeschlagen.
- Die
für den Zeitraum vom 01.06.2017 bis 31.05.2021 bestellten Gutachter des
Gutachterausschusses der Gemeinde Berglen werden mit Inkrafttreten der
öffentlich-rechtlichen Vereinbarung über die Bildung des Gemeinsamen
Gutachterausschusses „Berglen, Leutenbach, Schwaikheim, Winnenden“ gemäß §
4 Abs. 2 Nr. 3 Gutachterausschussverordnung abberufen.
Zu diesem Tagesordnungspunkt liegt die Sitzungsvorlage 487/2019 vor. Die Vorlage ist Bestandteil des Protokolls.
Bürgermeister Friedrich erläutert den Sachverhalt. Er weist darauf hin, dass man bestrebt war, sinnvolle Raumschaften zu finden.
Bei einem gemeinsamen Gutachterausschuss sieht Gemeinderätin Rommel die Gefahr, dass die Erstellung der Gutachten viel zu lange dauert. Aus ihrer täglichen beruflichen Praxis ist ihr bekannt, dass es bei der Stadt Winnenden sehr lange dauert, bis ein Gutachten vorliegt. Vermutlich wird man künftig fünf bis sechs Monate auf ein Gutachten warten müssen.
Bauamtsleiter Rabenstein weist darauf hin, dass der Gutachterausschuss von Berglen vermutlich weniger Gutachten zu erstellen hat und sich vor diesem Hintergrund sehr serviceorientiert aufstellen konnte. Die Leitung der Geschäftsstelle und eine weitere Person der Stadt Winnenden können sich künftig ausschließlich um die Belange des Gutachterausschusses und dabei um die Erstellung von Gutachten kümmern, daher wird sich die Situation deutlich verbessern.