Nachfolgend fasst der Gemeinderat den einstimmigen Beschluss:

 

  1. Die als Anlage 1 zu dieser Vorlage beigefügte öffentlich-rechtliche Verein­barung über die Bildung des Gemeinsamen Gutachterausschusses „Berglen, Leutenbach, Schwaikheim, Winnenden“ wird beschlossen.

 

  1. Als Gutachter für den gemeinsamen Gutachterausschuss werden

 

-        Frau Ursel Ackermann, Ödernhardt

-        Herr Helmut Schallenmüller, Oppelsbohm

-        Herr Vlado Ludwig, Oppelsbohm

 

vorgeschlagen.

 

  1. Die für den Zeitraum vom 01.06.2017 bis 31.05.2021 bestellten Gutachter des Gutachterausschusses der Gemeinde Berglen werden mit Inkrafttreten der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung über die Bildung des Gemeinsamen Gutachterausschusses „Berglen, Leutenbach, Schwaikheim, Winnenden“ gemäß § 4 Abs. 2 Nr. 3 Gutachterausschussverordnung abberufen.

 


Zu diesem Tagesordnungspunkt liegt die Sitzungsvorlage 487/2019 vor. Die Vorlage ist Bestandteil des Protokolls.

 

Bürgermeister Friedrich erläutert den Sachverhalt. Er weist darauf hin, dass man bestrebt war, sinnvolle Raumschaften zu finden.

 

Bei einem gemeinsamen Gutachterausschuss sieht Gemeinderätin Rommel die Gefahr, dass die Erstellung der Gutachten viel zu lange dauert. Aus ihrer täglichen beruflichen Praxis ist ihr bekannt, dass es bei der Stadt Winnenden sehr lange dauert, bis ein Gutachten vorliegt. Vermutlich wird man künftig fünf bis sechs Monate auf ein Gutachten warten müssen.

 

Bauamtsleiter Rabenstein weist darauf hin, dass der Gutachterausschuss von Berglen vermutlich weniger Gutachten zu erstellen hat und sich vor diesem Hintergrund sehr serviceorientiert aufstellen konnte. Die Leitung der Geschäftsstelle und eine weitere Person der Stadt Winnenden können sich künftig ausschließlich um die Belange des Gutachterausschusses und dabei um die Erstellung von Gutachten kümmern, daher wird sich die Situation deutlich verbessern.