Der Gemeinderat fasst den einstimmigen Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt die Feststellung des gebührenrechtlichen Ergebnisses für die Abwasserbeseitigung für das Jahr 2018, wie in Anlage 1 dargestellt.
Auf die Sitzungsvorlage 488/2019 wird verwiesen. Die Vorlage ist Bestandteil des Protokolls.