Der Gemeinderat fasst den einstimmigen Beschluss:
Die Satzung zur Änderung der Hauptsatzung wird wie folgt beschlossen:
Gemeinde Berglen
Rems-Murr-Kreis
Satzung zur Änderung
der Hauptsatzung der Gemeinde Berglen
Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für
Baden-Württemberg – GemO – hat der Gemeinderat am 21. Mai 2019 beschlossen, die
Hauptsatzung der Gemeinde Berglen, in der Fassung vom 21. November 2017, wie
folgt zu ändern:
§ 1
§ 4 Beschließende Ausschüsse
(1) Es werden folgende beschließende Ausschüsse gebildet:
1.1 der Verwaltungs- und
Finanzausschuss,
1.2 der Bau-
und Umweltausschuss.
(2) Jeder dieser Ausschüsse besteht aus dem Bürgermeister als Vorsitzendem und neun weiteren Mitgliedern des Gemeinderats.
(3) Für jedes Mitglied bestellt der Gemeinderat aus seiner Mitte einen persönlichen Stellvertreter.
§ 2
Die Satzungsänderung tritt am 1. Juli 2019 in Kraft.
Berglen, den 21. Mai 2019
gez.
Maximilian Friedrich
Bürgermeister
Auf die Sitzungsvorlage 498/2019 wird verwiesen. Die Vorlage ist Bestandteil des Protokolls.