Zu einer Anfrage von Gemeinderat Moser bezüglich der Bauplatzvergaberichtlinien bei Gebieten mit einer § 13b BauGB-Bebauung teilt der Vorsitzende mit, dass konkrete Verkaufsbedingungen bislang noch nicht festgelegt worden sind. Die Verwaltung wird die Thematik vorbereiten und die Vorschläge für die Bauplatzvergaberichtlinien dem Gemeinderat zur Beratung und Entscheidung vorlegen.