Der Gemeinderat beschließt
einstimmig:
1.
Das Verfahren zur 14. Änderung des am
29.05.2006 genehmigten gemeinsamen Flächennutzungsplans 2000 - 2015
des Gemeindeverwaltungsverbands Winnenden und der Gemeinde Berglen wird
eingeleitet.
2.
In den am 29.05.2006 genehmigten gemeinsamen
Flächennutzungsplan 2000 - 2015 des Gemeindeverwaltungsverbands
Winnenden und der Gemeinde Berglen werden die folgenden neuen Darstellungen
aufgenommen:
- Fläche
für den Gemeinbedarf „Kinderhaus Koppelesbach“ (Planung) in Winnenden
(1,1 ha)
- Wohnbaufläche
„Burgeräcker“ (Planung) in Winnenden (0,1 ha.)
Aus
dem am 29.05.2006 genehmigten gemeinsamen Flächennutzungsplan 2000 - 2015
des Gemeindeverwaltungsverbands Winnenden und der Gemeinde Berglen werden die
folgenden Darstellungen herausgenommen und als Wohnbaufläche (Planung)
dargestellt:
-
Fläche für den Gemeinbedarf „Kindergarten
Burgeräcker“ in Winnenden (0,1 ha)
3.
Maßgebend ist der jeweilige Abgrenzungsplan,
gefertigt vom Stadtentwicklungsamt der Stadt Winnenden vom 01.04.2019 im
Maßstab 1 : 5.000 (Anlage 1).
Zu diesem Tagesordnungspunkt liegt die Sitzungsvorlage 516/2019 vor. Die Vorlage ist Bestandteil des Protokolls.