Der Gemeinderat nimmt Kenntnis vom aktuellen Sachstand der Umstellung auf das neue Haushaltsrecht und beschließt einstimmig, dass der erste doppische Haushalt für das Jahr 2020 für den Gemeindehaushalt und das Wasserwerk Berglen gemäß § 4 der Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) in zwei Teilhaushalte gegliedert wird.

 

 


Auf die Sitzungsvorlage 524/2019 und die PowerPoint-Präsentation, die Bestandteil des Protokolls sind, wird verwiesen.

 

Der Vorsitzende stellt Frau Jule Auracher, Studentin an der FHöV Ludwigsburg und derzeit im Praktikum bei der Gemeinde Berglen, vor. Frau Auracher hat eine Vorlage und eine PowerPoint-Präsentation erstellt und umfangreich erarbeitet und wird diese den Gemeinderäten präsentieren.

 

Nachfolgend gibt Frau Auracher einen Einblick in die Doppik und erläutert die Umstellung auf das Neue Kommunale Haushalts- und Rechnungswesen (NKHR). Das bisher zahlungsorientierte Rechnungswesen wird zu einem ressourcenorientierten Rechnungswesen.

 

Gemeinderat Tottmann bittet um eine vertiefte, ausführliche Beratung, sobald der neue Haushaltsplan 2020 vorliegt.

 

Kämmerer Schreiber weist darauf hin, dass heute nur ein Überblick über die grundlegenden Unterschiede zwischen Kameralistik und Doppik gegeben wurde. Bei der Doppik wird sich die Struktur des Haushalts verändern und es gibt im ersten Jahr der Umstellung keine Vergleichbarkeit der Zahlen zu den Vorjahren. Aus diesem Grund wird der dann vorliegende Haushalt 2020 ausführlich und vertieft behandelt.

 

Zur Anfrage von Gemeinderat Scherhaufer bezüglich der zu bildenden Teilhaushalte führt Kämmerer Schreiber aus, dass die Untergliederung sowohl im Haushalt der Gemeinde, als auch in dem des Wasserwerks vorgenommen werden muss. Die Zuordnung der Produkte muss in mindestens zwei Teilhaushalte erfolgen. Die Gemeinde hat sich bewusst dafür entschieden nur zwei Teilhaushalte zu bilden. Auch der Produktplan wurde auf ein Mindestmaß reduziert, die Themenbereiche wurden großzügig zusammengefasst. Weitere Teilhaushalte sind vor allem bei großen Städten sinnvoll, in denen es einen Oberbürgermeister und mehrere Bürgermeister gibt.

 

Zu einer Anfrage von Gemeinderat Klenk teilt Kämmerer Schreiber mit, dass eine Straße, auch wenn sie abgeschrieben ist, mit dem Wert Null Euro in der Anlagenbuchhaltung geführt wird.

 

Für Gemeinderätin Rommel ist die Darstellung in der Doppik sehr gut verständlich.

 

Auf Nachfrage von Gemeinderätin Rommel weist Kämmerer Schreiber darauf hin, dass die Gebäudebewertung anhand der Gebäudeversicherungswerte 1914 nach dem Bilanzierungsleitfaden als Vereinfachungsregel vorgeschlagen wird. Die Verwaltung erachtet die aufwendige Bewertung nach dem Sach- und Ertragswertverfahren für die kommunalen Liegenschaften als nicht zielführend.

 

Bezüglich der Bewertung der Waldflächen informiert Herr Kisa, dass der Waldboden nach der GemHVO mit einem m²-Preis und der Waldbewuchs mit einem Mischwert pro Hektar Fläche festgelegt ist. Dieser Wert steht einmalig in der Bilanz und bleibt vom Wert auch so.