Gemeinderat Moser nimmt Bezug auf die öffentlichen Liegenschaften, die im Amtsblatt zum Verkauf angeboten werden. Die im Eigentum der Gemeinde stehenden Liegenschaften Bärenstraße 32 und Adlerstraße 2 sind nicht aufgeführt, obwohl auch deren Veräußerung vom Gemeinderat beschlossen wurde.

 

Der Vorsitzende weist darauf hin, dass die beiden Gebäude vom Gutachterausschuss der Gemeinde noch nicht geschätzt wurden.

 

Zu der von Gemeinderat Moser angesprochenen Quellfassung beim Gebäude Finkenstraße 5 in Bretzenacker teilt der Vorsitzende mit, dass die Erhaltung der Quellfassung eine Frage der dinglichen Sicherung darstellt. Es müssen Regelungen getroffen werden, analog zum Glockenturm in Ödernhardt

Das Gebäude wird gegen ein Gebot, welches aber nicht zwingend das Höchstgebot sein muss, veräußert. Eine Verkaufspflicht seitens der Gemeinde besteht jedoch nicht.

 

Für Gemeinderat Hägele könnte die Tatsache, dass keine Verkaufszwang besteht, auch bedeuten, dass das Gebäude beispielsweise dem OGV überlassen werden könnte.

 

Bürgermeister Friedrich gibt zu bedenken, dass sich über 100 Liegenschaften im Eigentum der Gemeinde befinden. Diese Gebäude müssen von der Gemeinde unterhalten werden. Der Gemeinderat war sich einig, dass verschiedene Gebäude, bei denen in nächster Zeit dringender Sanierungsbedarf besteht oder die nicht genutzt werden, veräußert werden sollen. Der Gemeinderat kann natürlich auch jederzeit zu einer anderen Entscheidung gelangen, Bürgermeister Friedrich verweist aber auf die Präzedenzfallwirkung.