Der Bau- und Umweltausschuss fasst den einstimmigen Beschluss:
1.
Das
gemeindliche Einvernehmen zu dem Bauantrag gemäß § 36 Abs.1 BauGB in Verbindung
mit § 31 Abs. 2 Nr. 2 BauGB sowie § 34 Abs. 1 BauGB wird mit der Maßgabe
erteilt, dass
-
auf dem
Grundstück zwei Bäume als Ausgleich für die Inanspruchnahme von nicht
überbaubarer Grundstücksfläche gepflanzt werden
-
und die
Stellplätze mit wasserdurchlässigem Material angelegt werden.
2.
Die
dezentrale Niederschlagsentwässerung ist vorzusehen.
3.
Die
Gemeinde stimmt dem Vorhaben auch als Angrenzerin an das Baugrundstück zu.
Auf die Sitzungsvorlage 150/2019, die Bestandteil des Protokolls ist, wird verwiesen.
Bauamtsleiter Rabenstein erläutert die Planung ausführlich.