Der Bau- und Umweltausschuss beschließt einstimmig:
1.
Das
gemeindliche Einvernehmen zu dem Bauantrag gemäß § 36 Abs. 1 BauGB in
Verbindung mit § 35 Abs. 1 BauGB wird mit der Maßgabe erteilt, dass
-
das
Vorhaben privilegiert ist,
-
die
Eingrünung der Halle sowie die Bepflanzung der Natursteinmauer spätestens im
Herbst des Gebäudefertigstellungsjahres erfolgt. Eventuelle Ersatzplanzungen
sind vorzunehmen.
-
das
anfallende Niederschlagswasser auf den Baugrundstücken beseitigt wird. Dabei
ist sicherzustellen, dass dieses nicht auf die angrenzenden, nicht im Besitz
der Bauherren befindlichen Nachbargrundstücke oder die öffentliche
Verkehrsfläche gelangt.
-
die
Eindeckung des Gebäudes mit rot bzw. rotbraun gefärbtem Material erfolgt und
-
die
Stellplätze sowie die Zufahrt zur Halle wasserdurchlässig angelegt werden.
2.
Die
Gemeinde stimmt dem Vorhaben auch als Angrenzerin an das Flst.Nr. 113 zu.
Auf die Sitzungsvorlage 152/2019, die Bestandteil des Protokolls ist, wird verwiesen.
Bauamtsleiter Rabenstein erläutert den Bauantrag ausführlich anhand der Sitzungsvorlage und der Planunterlagen. Er weist darauf hin, dass die Änderungen gegenüber dem vom Bau- und Umweltausschuss am 20.07.2016 genehmigten Baugesuch hauptsächlich im Standort zu sehen sind. Die jetzige Planung sieht vor, die Halle weiter Richtung Tal zu rücken und den rückwärtigen Hang mit Blocksteinen abzustützen. Nachteilig ist, dass die Halle dann in ihrer Ansicht wesentlich präsenter wird. Deshalb ist die Eingrünung für die Gemeinde äußerst wichtig, um diese besondere Situation aufzufangen. Die Halle kann durch die geplante Begrünung abgeschirmt werden und ist damit für die Landschaft verträglich. Eine Stellungnahme zur veränderten Ausführung liegt von Seiten des Landwirtschaftsamtes noch nicht vor. Es ist jedoch aufgrund der vorangegangenen Genehmigung davon auszugehen, dass die Privilegierung auch in diesem Fall bestätigt wird.