Beschluss: einstimmig beschlossen

Der Bau- und Umweltausschuss fasst den einstimmigen Beschluss:

 

1.         Das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 34 Abs. 1 BauGB wird erteilt.

2.         Die Stellplatzsatzung der Gemeinde Berglen, rechtsverbindlich seit 05.12.1996, ist zu beachten.

3.         Die Gemeinde stimmt dem Vorhaben auch als Angrenzerin an die Baugrundstücke zu.

 


Auf die Sitzungsvorlage 154/2019 wird verwiesen. Die Vorlage ist Bestandteil des Protokolls.

 

Bauamtsleiter Rabenstein erläutert das Bauvorhaben anhand der Planunterlagen ausführlich. Er geht insbesondere auf die Stellplatzsatzung der Gemeinde ein, die pro Wohnung mit einer Wohnfläche über 40 m² 1,5 Stellplätze fordert. Demnach sind drei Stellplätze beim geplanten Bauvorhaben notwendig. Das Landratsamt als Baurechtsbehörde muss nun prüfen, ob insbesondere der geplante Stellplatz entlang der Adlerstraße akzeptiert werden kann oder ob aufgrund von § 37 Abs. 3 LBO darauf verzichtet werden kann.