Wasserverluste

 

Herr Bischof aus Ödernhardt kritisiert, dass der Wasserverlust nach einem Blitzschlag in den Wasserhochbehälter enorm hochgeschnellt ist und sich auf über 20% erhöht hat. Die mit der Führung des Wasserwerks betraute Firma Süwag hätte dies doch merken müssen, insbesondere mit der installierten Fernwirktechnik.

 

Kämmerer Schreiber informiert, dass ein technischer Defekt am Hochbehälter Galgenberg der Grund für den starken Wasserverlust gewesen sei. Dieser Defekt wurde 14 Tage lang nicht erkannt. Die Gemeinde ist jedoch diesbezüglich und wegen der Geltendmachung der Mehrkosten mit dem Betriebsführer, der Süwag-Wasser, im Gespräch. 

 

 

Arbeiten an der Schneidersbergstraße

 

Herr Bischof spricht die Kanalarbeiten in der Schneidersbergstraße an. Auch hier ist es wegen einer versehentlich beschädigten Leitung über fünf Tage hinweg zu größeren Wasserverlusten gekommen. Die Reaktion auf den Notruf dauerte fünf Tage, eine sehr unbefriedigende Situation.

 

Der Vorsitzende pflichtet ihm bei und weist aber gleichzeitig darauf hin, dass es im Falle des Rohrbruchs noch terminliche Schwierigkeiten mit der Tiefbaufirma gegeben. Auch hierüber wurde mit der Süwag gesprochen.

 

 

Mistelbefall im Streuobst

 

Herr Bischof bittet darum, öfters Hinweise wegen des Mistelbefalls im Amtsblatt zu veröffentlichen. Die unregelmäßige Pflege von Streuobstbeständen wird als Ursache für die zunehmende Ausbreitung der Mistel in Altbeständen gesehen.

 

Bürgermeister Friedrich teilt hierzu mit, dass die Verwaltung in regelmäßigen Abständen die Eigentümer ganzer Gewanne bezüglich der Pflege ihrer Grundstücke anschreibt. Eine Veröffentlichung bzgl. des Mistelbefalls wird im Amtsblatt erfolgen.

 

 

Naturpark Schwäbisch-Fränkischer Wald

 

Herr Bischof spricht die Gebietskulisse des Naturparks Schwäbisch-Fränkischer Wald an. Nachdem die Naturparkverordnung in Berglen noch keine Gültigkeit habe, können darin enthaltene Regelungen in Berglen auch noch keine Gültigkeit haben. Die Baurechtsbehörde des Landratsamtes lehne allerdings auf dieser Grundlage Anträge ab. Darüber hinaus hätten nach seiner Auffassung die künftigen Bestimmungen Einschränkungen für die Gemeinde zur Folge.

 

Der Vorsitzende teilt hierzu mit, dass die Gemeinde bereits seit 2013 Mitglied im Verein ist, das Rechtsverfahren zur Änderung der Naturpark-Abgrenzung allerdings vom RP Stuttgart noch nicht abgeschlossen sei. Die beschriebenen Einschränkungen, insbesondere für die Landwirtschaft, sind aus seiner Sicht nicht nachvollziehbar, zumal der Naturpark bereits seit 40 Jahren besteht.

 

 

Baugebiet „Pfeiferfeld“ in Steinach

 

Herr Schreiber aus Steinach nimmt Bezug auf das geplante Baugebiet „Pfeiferfeld“. Die derzeitige Planung weist 84 Wohneinheiten aus, dies bedeutet ca. zwei Hektar versiegelte Fläche, was in Anbetracht der Klimaschutzdiskussion und der Diskussion um das Insektensterben seiner Meinung nach nicht mehr zeitgemäß ist. Außerdem erkundigt er sich nach den Gründen für die bisher nichtöffentliche Diskussion. Er hätte sich eine frühere Bürgerbeteiligung gewünscht.  

 

 

Bürgermeister Friedrich hält die Ausweisung des neuen Baugebiets aufgrund des akuten Wohnraummangels für absolut zeitgemäß. Die Wohnraumschaffung ist für Kommunen ein zentrales Anliegen. Fehlender Wohnraum ist zwischenzeitlich zu einem gesamtgesellschaftlichen Problem geworden. In der Region wird es immer schwieriger, bezahlbare Wohnungen zu finden Die Kommunen haben sich vor diesem Hintergrund immer mehr mit dem Thema Obdachlosigkeit zu befassen. Der Gemeinderat und die Gemeindeverwaltung sind sich darüber einig, dass durch die Ausweisung von Baugebieten ein entsprechender Beitrag zur Verbesserung der Wohnsituation in unserer Gemeinde geleistet werden kann.

Bereits seit Jahrzehnten hat sich dabei in Berglen bei der Baulandentwicklung ein Verzicht auf ein gesetzliches Umlegungsverfahren bewährt. Es wird vielmehr ein freiwilliges Ankaufverfahren vorgenommen, um die volle Planungsfreiheit und somit Steuerungsmöglichkeiten hinsichtlich der zukünftigen Bebauung zu haben. Eine Einflussnahme durch Dritte (wie beispielsweise Bauträger) wird dadurch unterbunden. Auch die zeitliche Komponente ist gegenüber dem gesetzlichen Umlegungsverfahren ein entscheidender Vorteil, da zeitlich und damit auch zielgerichtet Wohnbauflächen ausgewiesen werden können. Während die gesetzliche Umlegung teilweise Jahre dauern kann und die Grundstücke oft von Bauträgern aufgekauft werden, bleibt die Gemeinde beim genannten Ankaufsmodell im geplanten Gebiet Herrin des Verfahrens.

Der Vorsitzende weist darauf hin, dass die Sitzungen des Gemeinderats öffentlich sind, eine nichtöffentliche Behandlung allerdings zulässig ist, wenn es das öffentliche Wohl oder berechtigte Interessen Einzelner erfordern. Bei Grunderwerben handelt es sich um schützenswerte Interessen Einzelner, weil auch familiäre Verhältnisse und Vermögensfragen eine Rolle spielen. Eine nichtöffentliche Behandlung ist vor diesem Hintergrund erforderlich.

Mit dem ersten Aufstellungsbeschluss in der heutigen öffentlichen Sitzung tritt die Gemeinde formell in das Rechtsverfahren ein. Das Verfahren zur Aufstellung des entsprechenden Bebauungsplans gemäß § 13b BauGB muss bis zum 31.12.2019 förmlich eingeleitet werden.

Eine Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger ist den Gremiumsmitgliedern und Bürgermeister Friedrich sehr wichtig. Deshalb wurde dem Gemeinderat vorgeschlagen, ein zweistufiges Verfahren mit Durchführung einer frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen. Im beschleunigten Verfahren lässt das Baugesetzbuch auch ein einstufiges Verfahren ohne diese frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung zu. Eine vorzeitige Kontaktaufnahme mit einzelnen Angrenzern außerhalb des Bauleitplanverfahrens sieht die aktuelle Rechtslage nicht vor und ist aus Sicht des Vorsitzenden auch wenig zielführend, da zunächst eine Diskussionsgrundlage durch die formelle Beschlussfassung durch den Gemeinderat geschaffen werden muss. Im Anschluss besteht dann die Möglichkeit, die Planung näher zu erörtern und Änderungsvorschläge zu unterbreiten. 

 

Bauamtsleiter Rabenstein ergänzt, dass es der richtige Weg sei, zuerst einen städtebaulichen Entwurf zu erarbeiten und dann eine Bürgerbeteiligung durchzuführen. Dieser Entwurf ist nicht in Stein gemeißelt und ist damit offen für Anpassungen und Änderungen.

 

 

Grundstücksnutzung im Gartenhausgebiet

 

In einer weiteren Frage erkundigt sich Herr Schreiber nach den Modalitäten einer Verpachtung für ein Gartengrundstück außerhalb der Ortslage und dessen Nutzungsmöglichkeiten als Holzlager.

 

Nach einer Prüfung durch die Verwaltung ergibt sich folgender Sachverhalt:

Die Verpachtung der angesprochenen freien Gartenhausparzelle erfolgte auf Nachfrage des jetzigen Pächters bei der Gemeindeverwaltung. Nachdem keine weiteren Interessensbekundungen vorlagen, gab es keine Hinderungsgründe, die Pachtfläche der Vermögensverwertung der Gemeinde zuzuführen. Die Gemeindeverwaltung war in diesem Fall froh, überhaupt einen Pächter zu finden, da das Interesse an Gartenhausgrundstücken, wie das Gebiet südlich von Öschelbronn verdeutlicht, eher gering ist. Eine Brennholzlagerung für den Eigenbedarf im Außenbereich ist bis zu einer gewissen Größe baurechtlich zulässig. Daraus folgt, dass eine entsprechende Lagerung unter Beachtung der Rahmenbedingungen in überplanten Gebieten möglich ist.

 

 

Volksbegehren „Rettet die Bienen“

 

Herr Müller erkundigt sich, ob die Gemeinde vorhat, das Anliegen der Initiative zu bewerben.

 

Der Vorsitzende weist darauf hin, dass die Gemeinde bei einem Volksbegehren zum Neutralitätsgebot angehalten ist und keine Werbung machen darf. Seine persönliche Auffassung zu dem Thema ist, dass die das Volksbegehren über das Ziel hinausschießt. Es geht so weit, dass beispielsweise der Weinbau im Remstal existentiell gefährdet ist. 

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