Beschluss: einstimmig beschlossen

Der Gemeinderat beschließt einstimmig die Satzung zur Aufhebung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Erstattung von Gutachten durch den Gutachterausschuss (Gutachterausschussgebührensatzung) vom 14.12.1993, zuletzt geändert am 18.12.2001 (siehe Seite 2).

 

 

 

Satzung

zur Aufhebung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Erstattung von Gutachten durch den Gutachterausschuss der Gemeinde Berglen

 

 

Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in der Fassung vom 24. Juli 2000 (GBl. S. 582, berichtigt S. 698), zuletzt geändert durch Artikel 16 des Gesetzes vom 21. Mai 2019 (GBl. S. 161, 186) und §§ 2 und 12 des Kommunalabgabengesetzes in der Fassung vom 17. März 2005 (GBl. S. 205), zuletzt geändert durch Gesetz vom 7. November 2017 (GBl. S. 592, 593), hat der Gemeinderat der Gemeinde Berglen am 19.11.2019 folgende Satzung beschlossen:

 

§ 1

Satzungsgegenstand

 

Die Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Erstattung von Gutachten durch den Gutachterausschuss (Gutachterausschussgebührensatzung) vom 14.12.1993, zuletzt geändert am 18.12.2001, wird förmlich aufgehoben.

 

§ 2

Inkrafttreten

 

Diese Satzung tritt am 01.01.2020 in Kraft.

 

 

Hinweis:

Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund der Gemeindeordnung beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist. Der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind.

 

Ausgefertigt:

Berglen, den 20.11.2019

 

 

 

Maximilian Friedrich

Bürgermeister

 

 


Auf die Sitzungsvorlage 550/2019, welche Bestandteil des Protokolls ist, wird verwiesen.

 

Der Vorsitzende erläutert den Sachverhalt anhand der Sitzungsvorlage.

 

Auf Rückfrage von Gemeinderat Scherhaufer weist Herr Rabenstein darauf hin, dass die Gebührensatzung in Winnenden erst durch den Stadtrat beschlossen wurde. Die Gebühren werden sich durch den gemeinsamen Gutachterausschuss gegenüber den bisherigen erhöhen.

 

Bürgermeister Friedrich fügt hinzu, dass das Land aufgefordert hat, Gutachterausschüsse zu bilden, die eine bestimmte Anzahl an Fallzahlen im Jahr bearbeiten. Dies ist für Berglen nur durch den Zusammenschluss möglich. Zudem ist der Zusammenschluss auch im Hinblick auf eine Grundsteuerreform sinnvoll.

 

Herr Rabenstein ergänzt auf Rückfrage von Gemeinderat Hammer, dass in der geschlossenen Vereinbarung festgelegt wurde, dass die Gutachterausschussgebührensatzung der Stadt Winnenden für den gemeinsamen Gutachterausschuss gelten wird.

 

Der Gemeinderat hat Herrn Helmut Schallenmüller, Herrn Vlado Ludwig und Frau Ursel Ackermann für den gemeinsamen Gutachterausschuss vorgeschlagen. Sie bringen alle sehr viel Erfahrung mit und müssen noch vom Stadtrat Winnenden formell bestellt werden.