Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 2, Enthaltungen: 1

Mit 14 Ja-Stimmen, zwei Gegenstimmen und einer Enthaltung fasst der Gemeinderat folgenden Beschluss:

 

1.                   Es wird festgestellt, dass weder ein an der Beschlussfassung mitwirkendes Mitglied des Gemeinderats, noch der Vorsitzende, befangen sind.

 

2.                  Der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Gewerbegebiet G.-F.-Händel-Straße, 1. Änderung“ in Oppelsbohm wird gemäß § 2 Abs. 1 BauGB gefasst. Die Aufstellung erfolgt im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB.

 

3.                   Zusammen mit dem Bebauungsplan sollen auch örtliche Bauvorschriften gemäß § 74 Landesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO) erlassen werden.

 

4.                   Der Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst auf Gemarkung Oppelsbohm das Grundstück Flst.Nr. 1317 sowie eine Teilfläche des Grundstücks Flst.Nr. 1214 (Kreisstraße 1915). Der räumliche Geltungsbereich ergibt sich aus dem Lageplan der Architekten Partnerschaft ARP, Stuttgart, im Maßstab 1:1000 vom 17.12.2019.

 

5.                  Eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wird mit folgenden Unterlagen durchgeführt:

 

Ziele und Zwecke der Planung vom 17.12.2019 (Anlage 1), Lageplan der Architekten Partnerschaft ARP, Stuttgart, im Maßstab 1:1000 vom 17.12.2019 (Anlage 2) und Bebauungskonzept (Vorentwurf) vom 17.12.2019 (Anlage 3).

 

Die beschlossenen Unterlagen werden für die Dauer von einem Monat öffentlich ausgelegt und es wird der Öffentlichkeit Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben. Ferner wird eine Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchgeführt.

 

6.                   Von einer Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB sowie der Erstellung eines Umweltberichts gemäß § 2a BauGB wird aufgrund von § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB in Verbindung mit § 13 Abs. 3 BauGB abgesehen.

 

7.                   Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

 

8.                   Der Vorsitzende wird ermächtigt, eine Vereinbarung mit dem Landkreis bezüglich der Inanspruchnahme der Kreisstraße 1915 zu schließen, sofern eine Inanspruchnahme von Flächen des Rems-Murr-Kreises erforderlich wird.

 

 


Auf die Sitzungsvorlage 555/2019 wird verwiesen. Die Vorlage ist Bestandteil des Protokolls.

 

Zu diesem Tagesordnungspunkt sind Herr Miracapillo von der ARP Stuttgart und Herr Niedhardt von der Netto Marken-Discount AG und Co. KG anwesend.

 

Nach einer kurzen Einführung von Bürgermeister Friedrich in die Thematik erläutert Herr Miracapillo anhand einer PowerPoint-Präsentation das Bebauungskonzept, das die Grundlage für die Aufstellung des Bebauungsplans „Gewerbegebiet G.-F.- Händel-Straße, 1. Änderung“ bilden soll.

 

Herr Niedhardt ergänzt, dass geplant ist, die Verkaufsfläche zu erweitern, um so der Kundennachfrage nach einer besseren Präsentation der Waren nachkommen zu können. Das Sortiment soll jedoch nicht vergrößert werden. Das bestehende Marktgebäude soll abgebrochen und durch einen Neubau ersetzt werden. Durch den Zeltverkauf in einem fliegenden Bau ist die Versorgungssicherheit gegenüber der Bürgerschaft während der Bauzeit von ca. acht Monaten gewährleistet.

 

Zur Anfrage von Gemeinderätin Dr. Reichart hinsichtlich einer Erweiterung des Gebäudes im Bestand führt Herr Niedhardt aus, dass die Kosten sowohl für die Erweiterung, als auch für den Neubau in etwa gleich sind. Auch die Einfahrt wäre bei beiden Varianten zu verlegen. Die Problematik beim Umbau bestünde darin, dass bestehende Leitungen überbaut würden. Des Weiteren könnten die beiden kleineren Lager nicht zu einer größeren Einheit zusammengefasst werden, was für den laufenden Betrieb nicht optimal ist.

 

Gemeinderätin Dr. Reichart tut sich insgesamt schwer damit, ein noch nicht so altes Gebäude abzureißen. Mit der Vergrößerung des Netto-Marktes ist auch eine Erweiterung der Bäckerei mit Café vorgesehen. Damit wird die Voraussetzung für die Öffnung an Sonntagen geschaffen. Sie denkt, dass der Umbau Konsequenzen für die anderen Geschäfte haben wird. Für sie ist fraglich, ob die Einzelhändler in der Ortsmitte durch die größere Konkurrenz noch Bestand haben können.

 

Der Vorsitzende sieht dies nicht so. Eine Bäckerei-Filiale gibt es bereits jetzt im Netto-Markt. Außerdem haben viele Kunden in den letzten Jahren vermehrt und ganz bewusst auf regionale Erzeuger gesetzt und werden deshalb auch weiterhin die Einzelhändler in der Ortsmitte aufsuchen.

 

Bauamtsleiter Rabenstein befürchtet, dass Netto das Marktgebäude nicht weiter anmieten wird, wenn es aufgrund unterbliebener Modernisierung unattraktiv für die Kundschaft wird. Vielerorts sind Modernisierungen von entsprechenden Marktgebäuden zu sehen. Es sind aber auch leerstehende Verkaufsstellen in der Region ersichtlich, die nicht mehr den Anforderungen und Kundenwünschen entsprechen und folglich keinen Nachmieter finden. Die Gemeinde ist froh, dass die Grundstückseigentümerin in ein neues Marktgebäude investiert und die Betreiberin (Netto Marken-Discount AG und Co. KG) das bestehende Mietverhältnis verlängert.

 

Herr Niedhardt führt ergänzend aus, dass es sich um die kleinste Bäckereifläche handeln wird, die von Netto angeboten wird. Es ist lediglich vorgesehen, zwei bis drei Sitzmöglichkeiten anzubieten.

 

Gemeinderätin Zeller erkundigt sich nach der Kostentragung für die Verlegung der Abbiegespur und der Bushaltestellen.

 

Bauamtsleiter Rabenstein informiert, dass mit der Grundstückseigentümerin ein städtebaulicher Vertrag geschlossen wurde, welcher die Kostentragung entsprechend regelt.

 

Zur Anfrage von Gemeinderat Scherhaufer bezüglich der E-Tankstelle führt Herr Niedhardt aus, dass die Ladesäule nicht vom Unternehmen betrieben wird, sondern voraussichtlich von einem externen Dienstleister.

 

Der Vorsitzende ergänzt, dass auch die Möglichkeit der Fahrradabstellung angedacht ist.