Nachfolgend fasst der Gemeinderat den einstimmigen Beschluss:

 

1.                   Es wird festgestellt, dass weder ein an der Beschlussfassung mitwirkendes Mitglied des Gemeinderats, noch der Vorsitzende, befangen sind.

 

2.                   Der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Hanfäcker, 1. Änderung“ in Rettersburg wird gemäß § 2 Abs. 1 BauGB gefasst. Die Aufstellung erfolgt im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB.

 

3.                   Zusammen mit dem Bebauungsplan sollen auch örtliche Bauvorschriften gemäß § 74 LBO erlassen werden.

 

4.                   Der Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst auf Gemarkung Rettersburg die Grundstücke Flst.Nr. 2430, 2431 und 2431/1. Der räumliche Geltungsbereich ergibt sich aus dem Lageplan der Architekten Partnerschaft ARP, Stuttgart, im Maßstab 1:500 vom 17.12.2019.

 

5.                   Von der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB wird gemäß § 13 Abs. 2 BauGB abgesehen.

 

6.                   Von einer Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB sowie der Erstellung eines Umweltberichts gemäß § 2a BauGB wird aufgrund von § 13 Abs. 3 BauGB abgesehen.

 

7.                   Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

 

8.                   Der Bebauungsplanentwurf „Hanfäcker, 1. Änderung“ in Rettersburg vom 17.12.2019 mit den örtlichen Bauvorschriften einschließlich der Begründung vom 17.12.2019 wird vom Gemeinderat gebilligt und ist nach entsprechender öffentlicher Bekanntmachung im Amtsblatt der Gemeinde Berglen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats, mindestens jedoch von 30 Tagen, öffentlich auszulegen. Ferner sind die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.

 

 

 


Zu diesem Tagesordnungspunkt liegt die Sitzungsvorlage 556/2019 vor. Die Vorlage ist Bestandteil des Protokolls.

 

Nach einer kurzen Einführung in die Thematik übergibt der Vorsitzende das Wort an Herrn Miracapillo von der Architekten Partnerschaft ARP in Stuttgart, der den Bebauungsplanentwurf zur Änderung des Bebauungsplans Hanfäcker anhand einer PowerPoint-Präsentation eingehend erläutert.