Sitzung: 17.12.2019 Gemeinderat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Befangen: 1
Vorlage: SV/560/2019
Der Gemeinderat fasst den
einstimmigen Beschluss:
1. Die im beiliegenden Lageplan rot markierte Teilfläche des
öffentlichen Weges Flst. 116 auf Gemarkung Reichenbach, Flur Lehnenberg, ist
für den öffentlichen Verkehr entbehrlich. Sie sollen deshalb gemäß § 7 Abs. 1
Straßengesetz (StrG) eingezogen werden.
2.
Die
Verwaltung wird beauftragt, die Absicht der Einziehung gemäß § 7 Abs. 3 StrG im
Amtsblatt der Gemeinde Berglen öffentlich bekanntzumachen mit dem Hinweis, dass
Einwendungen gegen die geplante Einziehung innerhalb von drei Monaten
vorgebracht werden können.
3.
Die
Vermessung und Veräußerung wird erst nach Abschluss des Einziehungsverfahrens
durchgeführt.
Zu diesem Tagesordnungspunkt liegt die Sitzungsvorlage 560/2019 vor. Die Vorlage ist Bestandteil des Protokolls.
Protokollnotiz: Gemeinderat Haller ist befangen und nimmt weder an der Beratung noch an der Beschlussfassung teil.