Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Befangen: 1

Der Gemeinderat fasst den einstimmigen Beschluss:

 

1.            Die im beiliegenden Lageplan rot markierte Teilfläche des öffentlichen Weges Flst. 116 auf Gemarkung Reichenbach, Flur Lehnenberg, ist für den öffentlichen Verkehr entbehrlich. Sie sollen deshalb gemäß § 7 Abs. 1 Straßengesetz (StrG) eingezogen werden.

2.                   Die Verwaltung wird beauftragt, die Absicht der Einziehung gemäß § 7 Abs. 3 StrG im Amtsblatt der Gemeinde Berglen öffentlich bekanntzumachen mit dem Hinweis, dass Einwendungen gegen die geplante Einziehung innerhalb von drei Monaten vorgebracht werden können.

3.                   Die Vermessung und Veräußerung wird erst nach Abschluss des Einziehungsverfahrens durchgeführt.

    


Zu diesem Tagesordnungspunkt liegt die Sitzungsvorlage 560/2019 vor. Die Vorlage ist Bestandteil des Protokolls.

 

Protokollnotiz: Gemeinderat Haller ist befangen und nimmt weder an der Beratung noch an der Beschlussfassung teil.