Der Gemeinderat beschließt einstimmig:
1.
Der
Vorsitzende wird auf Basis des Angebots der Firma FWE GmbH & Co.KG vom
31.10.2019 zum Abschluss eines Änderungsvertrags bezüglich der
Klärschlammverwertung ermächtigt.
2.
Der
Vorsitzende wird mit der Führung von informellen Gesprächen bezüglich einer
Mitgliedschaft in einem noch zu gründenden Zweckverband zur
Klärschlammverwertung im Landkreis Böblingen beauftragt.
Auf die Sitzungsvorlage 563/2019 wird verwiesen. Die Vorlage ist Bestandteil des Protokolls.
Der Vorsitzende stellt nachfolgend den Sachverhalt vor. Er führt ergänzend aus, dass die neue Anlage des Zweckverbands im Landkreis Böblingen zur Verwertung von Klärschlamm erst ab 2026 betriebsbereit sein könnte. Er empfiehlt, den Vertrag mit der Fa. FWE GmbH & Co.KG deshalb als Interimslösung zu verlängern.
Für Gemeinderat Klenk ist das Thema unstrittig. Er könnte sich aber vorstellen, die Ausschreibung für die Jahre 2022 ff. bereits 2020 durchzuführen.
Der Vorsitzende empfiehlt abzuwarten und erst 2021 je nach Marktkonditionen auszuschreiben.
Bauamtsleiter Rabenstein betont, dass die Gemeinde bei einer Ausschreibung an die Preise gebunden ist. Es wäre zu befürchten, dass sie auch noch höher ausfallen könnten. Der Gemeinderat kann eine Ausschreibung nur bei extremen Preisdifferenzen aufheben.