Der Bau- und Umweltausschuss fasst den einstimmigen Beschluss:
1.
Das
gemeindliche Einvernehmen wird gemäß § 36 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 31
Abs. 2 Nr. 2 BauGB mit der Maßgabe erteilt, dass das Carportdach mit einer
extensiven Begrünung zu versehen ist.
2.
Die
Gemeinde stimmt dem Bauvorhaben auch als Angrenzerin an das Baugrundstück zu.
Auf die Sitzungsvorlage 161/2020 wird verwiesen. Die Vorlage ist Bestandteil des Protokolls.