Beschluss: einstimmig beschlossen

Der Bau- und Umweltausschuss fasst den einstimmigen Beschluss:

 

1.         Das gemeindliche Einvernehmen wird gemäß § 36 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 34 Abs. 1 BauGB mit der Maßgabe erteilt, dass

 

-       die Firsthöhe des Wohngebäudes im Vergleich zur vorliegenden Planung so reduziert wird, dass eine Einfügung gegeben ist.

-       eine dezentrale Niederschlagsentwässerung vorgesehen wird. Sollte diese nicht möglich sein, ist ein entsprechender Nachweis vorzulegen.

-       der Stellplatz und der Hauszugang aus wasserdurchlässigem Material hergestellt werden. Ferner ist durch bauliche Maßnahmen sicherzustellen, dass kein Niederschlagswasser auf die öffentliche Verkehrsfläche gelangt.

 

2.         Die Gemeinde stimmt dem geänderten Vorhaben auch als Angrenzerin an das Baugrundstück zu.

 

3.         Die Gemeinde Berglen weist darauf hin, dass es sich beim Flst. 414 um einen Wirtschaftsweg handelt, auf welchem kein Winterdienst und keine weitergehenden Unterhaltungsmaßnahmen durchgeführt werden.

  


Zu diesem Tagesordnungspunkt liegt die Sitzungsvorlage 162/2020 vor. Die Vorlage ist Bestandteil des Protokolls.

 

Nachfolgend erläutert Bauamtsleiter Rabenstein den Bauantrag anhand der Planunterlagen ausführlich. Er weist auf das anspruchsvolle Hanggrundstück hin, welches eine Beurteilung des Bauvorhabens nach § 34 BauGB nicht ganz einfach macht. Mit den Bauverständigen und der Baurechtsbehörde des Landratsamtes hat ein Ortstermin stattgefunden, bei dem die Einfügung des Gebäudes in die Umgebungsbebauung begutachtet wurde. Im Rahmen des Vor-Ort-Termins wurde eine Firsthöhe für die optimale Einfügung des Vorhabens festgelegt. Die vorgelegte Planung stimmt jedoch mit diesen Vorgaben nicht überein. Eine Einfügung in die Umgebungsbebauung ist nach Aussagen der Baurechtsbehörde nur bei einer Absenkung der Firsthöhe um 0,70 m gegeben.

 

Auf Anfrage von Gemeinderätin Höflich teilt der Vorsitzende mit, dass es sich hierbei um einen Fall aus dem Altbestand (alter Ortskern von Bretzenacker) handelt. Aus seiner Sicht ist es sehr zu begrüßen und zu unterstützen, dass die Bebauung im Ortskern nachverdichtet wird.