Gemeinderat Hammer erkundigt sich, ob ein Ölabscheider bei der Wäsche von PKWs und bei der von landwirtschaftlichen Maschinen verpflichtend notwendig ist.

 

Ordnungsamtsleiterin Boschatzke teilt hierzu mit, dass die genannten Maßnahmen auf öffentlichen Straßen verboten sind, jedoch auf Privatgrundstücken durchgeführt werden dürfen, ohne dass ein Ölabscheider notwendig ist.