Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Enthaltungen: 3

Mit 7 Ja-Stimmen und 3 Enthaltungen fasst der Bau- und Umweltausschuss den Beschluss:

 

1.         Das gemeindliche Einvernehmen wird gemäß § 36 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 31 Abs. 2 Nr. 2 BauGB erteilt.

 

2.         Die Gemeinde stimmt dem Vorhaben auch als Angrenzerin an das Baugrundstück zu.

 


Auf die Sitzungsvorlage 163/2020, die Bestandteil des Protokolls ist, wird verwiesen.

 

Bauamtsleiter Rabenstein erläutert die Gründe für die veränderte Ausführung des Bauvorhabens anhand der Planunterlagen. Aus Sicht der Verwaltung kann eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans erteilt werden, da es sich lediglich um eine Verschiebung des Gebäudes handelt, die jedoch nicht wesentlich in Erscheinung tritt. Die Größe des Gebäudes bleibt unverändert. Unabhängig hiervon ist das Bußgeldverfahren, das beim Landratsamt läuft.

 

Gemeinderat Frey hält das Vorgehen des Bauherrn auch gegenüber den anderen Grundstückseigentümern für nicht korrekt.

 

Bauamtsleiter Rabenstein gibt Gemeinderat Frey Recht. Im Hinblick auf die Kosten und den baulichen Aufwand wäre ein Rückbau des Gebäudes jedoch unverhältnismäßig. Das Landratsamt wird eine Regelung über ein Bußgeldverfahren treffen.