Der Bau- und Umweltausschuss fasst den
einstimmigen Beschluss:
1. Das
gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 35
Abs. 2 BauGB wird erteilt.
2. Die
Gemeinde stimmt dem Vorhaben auch als Angrenzerin an das Grundstück zu.
Auf die Sitzungsvorlage 164/2020, die Bestandteil des Protokolls ist, wird verwiesen.
Bauamtsleiter Rabenstein erläutert das Vorhaben anhand der Planunterlagen. Er weist darauf hin, dass durch die Auffüllung die Bewirtschaftung der Grundstücke verbessert werden soll. Die Verwaltung unterstützt dieses Vorhaben. Eine weitergehende Beurteilung erfolgt durch das Landwirtschaftsamt, sowie aufgrund der Lage des Grundstücks im Landschaftsschutzgebiet durch die Untere Naturschutzbehörde.