Der Gemeinderat fasst bei 15 Ja-Stimmen, einer Enthaltung und einer Gegenstimme nachfolgende Beschlüsse:

 

1.              Es wird festgestellt, dass weder ein an der Abstimmung teilnehmendes Mitglied des Gemeinderates, noch der Vorsitzende, befangen sind.

 

2.              Die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB eingegangene Stellungnahme sowie die vorliegenden Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden entsprechend dem gemeinsamen Abwägungsvorschlag der ARP und der Verwaltung (siehe Anlage 4 und 5) berücksichtigt bzw. zur Kenntnis genommen.

 

3.              Der Bebauungsplan "Gewerbegebiet G.-F.-Händel-Straße, 1. Änderung" in Oppelsbohm wird zusammen mit den textlichen Festsetzungen, den örtlichen Bauvorschriften gemäß § 74 LBO und der Begründung im Entwurf gemäß § 3 Abs. 2 BauGB festgestellt. Maßgebend ist der Lageplan der Architekten Partnerschaft ARP, Stuttgart, vom 23.06.2020 im Maßstab 1:500 mit Planzeichenerklärung und Textteil sowie die Begründung vom 23.06.2020.

 

4.              Die Verwaltung wird beauftragt, den Bebauungsplanentwurf mit Textteil, Planzeichenerklärung, Begründung und örtlichen Bauvorschriften gemäß § 74 LBO nach entsprechender öffentlicher Bekanntmachung im Amtsblatt der Gemeinde Berglen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats, mindestens jedoch für die Dauer von 30 Tagen, öffentlich auszulegen sowie die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB einzuholen.

 

5.              Der Vorsitzende wird zum Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Vertrags mit der Unteren Naturschutzbehörde des Landkreises bezüglich des Ausgleichs von Eingriffen durch die Bauleitplanung mittels Ökopunkten ermächtigt.

 

 

Der Gemeinderat fasst nachfolgenden einstimmigen Beschluss:

 

6.         Im Zuge des Umbaus der Verkehrsanlagen im Bereich der K1915 wird von der Gemeinde eine Mittelinsel entsprechend der Planung des Ingenieurbüros Riker + Rebmann errichtet. Die Verwaltung wird mit der Umsetzung der Baumaßnahme beauftragt und ermächtigt mit der Grundstückseigentümerin des Marktgeländes eine Vereinbarung zur Herstellung der Mittelinsel im Zuge der Änderung der Verkehrsanlagen sowie der Zufahrt zum Marktgelände Flst.Nr. 1317 zu schließen.

 

 


Der Vorsitzende führt in das Thema ein und begrüßt Herrn Miracapillo von der ARP. Die Sitzungsvorlage 598/2020 ist Bestandteil des Protokolls.

 

Herr Miracapillo erläutert den Sachverhalt ausführlich.

 

Auf Rückfrage von Gemeinderätin Reichart weist Bauamtsleiter Rabenstein darauf hin, dass aktuell eine Photovoltaik-Anlage auf dem Dach des Gebäudes angebracht ist. Es wird jedoch in keine neue Anlage investiert werden. Die Beschaffung von Ersatzteilen für die aktuelle Anlage sei nach Aussage des Eigentümers schwierig bzw. nicht mehr rentabel, weshalb künftig keine Photovoltaik-Anlage, jedoch eine Dachbegrünung vorhanden sein wird. Da sich der Eigentümer aufgrund von veränderten Anforderungen an die Lebensmittelmärkte für einen Neubau und gegen einen Umbau entschieden hat, kommt eine kommunale Verpflichtung für eine Photovoltaik-Anlage nicht in Frage. Der Investor hätte das Projekt dann vermutlich aus finanziellen Gründen in dieser Form nicht umgesetzt.

 

Gemeinderätin Reichart weist darauf hin, dass im Lärmprotokoll von einer Öffnungszeit des Marktes bis 21.00 Uhr ausgegangen wird, dieser aktuell jedoch bis 22.00 Uhr geöffnet hat.

 

Herr Miracapillo erklärt, dass bei einer Marktöffnung bis 22.00 Uhr die nächtliche Ruhezeit betroffen wäre, da dann auch nach 22.00 Uhr noch Kunden vor dem Markt aktiv seien. Daher ist künftig wieder von einer Öffnungszeit bis 21.00 Uhr auszugehen.