Der
Bau- und Umweltausschuss fasst nachfolgend den einstimmigen Beschluss:
1.
Das
gemeindliche Einvernehmen zu dem Bauantrag gemäß § 36 Abs. 1 BauGB in
Verbindung mit § 34 Abs. 1 BauGB wird mit der Maßgabe erteilt, dass
- das anfallende Niederschlagswasser auf dem
Baugrundstück beseitigt wird. Dabei ist sicherzustellen, dass dieses nicht auf
die angrenzenden öffentlichen Verkehrsflächen gelangt;
- sämtliche Zugangs-, Zufahrts- und
Stellplatzflächen nur mit wasserdurchlässigen Belägen befestigt werden.
2.
Es wird angeregt, das Dach der Garage mit einer
extensiven Begrünung zu versehen.
3. Die
dezentrale Beseitigung des Niederschlagswassers auf dem Baugrundstück ist
anzustreben. Sollte eine getrennte Beseitigung des Regenwassers nicht möglich
sein, sind der Gemeindeverwaltung die Gründe hierfür schriftlich mitzuteilen.
3.
Die
Gemeinde stimmt auch als Angrenzerin an das Baugrundstück dem Vorhaben zu.
Zu diesem Tagesordnungspunkt liegt die Sitzungsvorlage 19/2015 vor. Die Vorlage ist Bestandteil des Protokolls.
Herr Rabenstein erläutert das Bauvorhaben eingehend anhand der Planunterlagen.