Der Bau- und Umweltausschuss beschließt einstimmig:
1.
Das
gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 34
BauGB wird unter der Maßgabe erteilt, dass
-
eine
dezentrale Niederschlagsentwässerung vorgesehen ist. Sollte dies nicht möglich
sein, ist ein entsprechender Nachweis vorzulegen.
-
ein
Mindestabstand mit allen baulichen Anlagen von mindestens 0,50 m gemessen vom
Dachvorsprung zum Straßengrundstück eingehalten wird.
2.
Die
Gemeinde stimmt dem geplanten Vorhaben auch als Angrenzerin an das
Baugrundstück zu.
Auf die Sitzungsvorlage 167/2020, die Bestandteil des Protokolls ist, wird verwiesen.