Förderung Baumschnitt Streuobst – Zusatzförderung durch die Gemeinde

 

Zur Anfrage von Herrn Schuller aus Oberweiler teilt der Vorsitzende mit, dass die Förderung durch die Gemeinde eine absolute Freiwilligkeitsleistung darstellt. Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 21.04.2020 u.a. beschlossen, das Programm des Landes Baden-Württemberg zur Förderung des Baumschnitts beim Streuobst zu unterstützen. Die Förderantragsteller sollen mit einem zusätzlichen freiwilligen kommunalen Betrag in Höhe von 5,00 €/ Baumschnitt zweimalig bezuschusst werden. Angesichts der coronabedingten Haushaltslage ist jedoch nun kritisch zu hinterfragen, ob alle diese Freiwilligkeitsleistungen gewährt werden können. Der Gemeinderat wird hierüber unter TOP 12 der heutigen Sitzung Beschluss fassen.

 

 

 

Jugendreferat Stellenanteile

 

Frau Christa Jooß aus Oppelsbohm nimmt Bezug auf die Arbeit im Jugendreferat, deren Erfolg stark geprägt ist vom gegenseitigen Vertrauen und dem Aufbau von Beziehungen zwischen Schülerinnen und Schülern, Lehrerinnen und Lehrern, Eltern und der Fachkraft in der Kinder- und Jugendarbeit. Ihrer Meinung nach ist deshalb das wichtigste Ziel, die Kontinuität der Stellenbesetzung zu erhöhen, um für die Kinder und Jugendlichen einen verlässlichen, konstanten und qualifizierten Ansprechpartner zu haben. Sie erkundigt sich, welche Möglichkeiten die Verwaltung sieht, dass die Kontinuität verbessert werden kann.

 

Der Vorsitzende weist darauf hin, dass die Verwaltung zusammen mit der Jugendreferentin Frau Annika Rempel und der Evangelischen Gesellschaft Stuttgart (eva), die seit September 2014 mit der Durchführung von offener Kinder- und Jugendarbeit und der Schulsozialarbeit in Berglen beauftragt ist, nach einer Lösung gesucht hat, um den Personalwechsel vermeiden zu können. Es soll eine Neuausrichtung der Kinder- und Jugendarbeit erfolgen. Die Aufgaben sollen künftig auf zwei Personen verteilt werden, um den Austausch im örtlichen Team zu gewährleisten. Außerdem soll der Stellenumfang auf insgesamt 120% erhöht werden (60% Schulsozialarbeit und 60% Offene Jugendarbeit). Darüber hinaus kann ein interkollegialer Austausch durch die Teilnahme an Gremien der Schulsozialarbeit und der offenen Jugendarbeit in Winnenden durchgeführt werden. Die aktuelle Vereinbarung mit der eva läuft bis 31.08.2023. Vor Beendigung dieses Vertragsverhältnisses sollen die Auswirkungen dieser Neuausrichtung überprüft und im Gemeinderat beraten werden.

 

 

 

Lärmproblematik in Hößlinswart

 

Frau Dagmar Trefz aus Hößlinswart spricht im Namen von einigen lärmgeplagten Anwohnern aus Hößlinswart, die vom Motorradlärm stark belastet sind. Angeregt wird eine Geschwindigkeitsreduzierung auf 50 km/h vor den Ortseinfahrten, die Versetzung des Ortsschildes auf Höhe der letzten Häuser, das Anbringen von Bodenwellen zur Geschwindigkeitsreduzierung, das Aufstellen von zusätzlichen Lärmschildern, ein Hinweis auf das Kreuzen von Fahrrädern und Fußgängern am Übergang über die Landesstraße, das Durchführen von Kontrollen durch die Polizei und eine Forderung nach Fahrverboten.

 

Der Vorsitzende führt zu den vorangegangenen Anregungen und Anfragen aus, dass die Verwaltung bereits in der Vergangenheit versucht hat, Anregungen aus der Einwohnerschaft aufzunehmen. In Hößlinswart konnte bereits einiges erreicht werden, so u.a. die Reduzierung auf 30 km/h im Großteil der Ortsdurchfahrt. Für die Durchsetzung der Maßnahmen ist jedoch nicht die Gemeinde, sondern der Landkreis als Straßenverkehrsbehörde zuständig. Für eine Versetzung des Ortsschildes sieht er keine großen Chancen, da sich keine direkten Ein- oder Ausfahrten in diesem Bereich der Landesstraße befinden.. Entsprechende Erfahrungen hat die Verwaltung bereits an anderer Stelle im Ortsgebiet gemacht. Den Hinweis zur Reduzierung der Geschwindigkeit außerorts wird er an die Straßenverkehrsbehörde weiterleiten. Er empfiehlt den Anwohnern jedoch, Unterschriften für ihre Forderung nach einer Temporeduzierung zu sammeln und sich mit dem Anliegen dann selbst direkt an die Straßenverkehrsbehörde beim Landratsamt zu wenden. Die angesprochenen Bodenwellen erhöhen die Lärmbelästigung noch, dies haben Erfahrungen in anderen Kommunen gezeigt. Die aufgestellten Schilder sind Teil einer Kampagne des Landkreises und damit einheitlich im ganzen Kreis. Die angesprochenen Geschwindigkeitskontrollen können nur von der Polizei und auch nur im Rahmen ihrer begrenzten Kapazitäten durchgeführt werden.

 

Weitere Anwohner melden sich zu Wort. Angefragt wird u.a. wie sich die Gemeinde zum Thema Lärmbelästigung durch Motorradfahrer stellt und wie die Bürger durch die Gemeinde öffentlich unterstützt werden.

 

Der Vorsitzende weist darauf hin, dass die Gemeinde Berglen Gründungsmitglied der Initiative gegen Motorradlärm ist. Im Juli 2019 haben sich zahlreiche Städte, Gemeinden und Landkreise in Baden-Württemberg zusammengeschlossen, um gemeinsam zu erreichen, dass sich der Motorradlärm verringert. Ein Forderungskatalog wurde erarbeitet und an die zuständigen Entscheidungsträger Bund, Land Baden-Württemberg und EU versandt. Letztendlich kann sich die Gemeinde Berglen bei diesem Thema nur im Rahmen ihrer Zuständigkeit einbringen.